Andreas Butzki: „Der vorliegende Entwurf ist mit den Interessenvertreterinnen und -vertretern erarbeitet worden. In diesem sind zudem die Erfahrungen aus den Vorjahren eingearbeitet. Er ermöglicht eine grundsätzliche Verbesserung der Qualität und der Attraktivität der Ausbildung. Damit erhalten Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger eine sichere Perspektive. Mit dieser Verordnung geht unser Land in die richtige Richtung, um den Lehrkräftebedarf schnell und effektiv zu decken – und zwar mit einem realistischen Blick und auch kurzfristig.“
Jeannine Rösler: „Gerade die CDU hat mit Kritik am Entwurf nicht gespart. Im Vergleich zu Seiteneinstiegs-Regelungen in anderen Bundesländern – auch in CDU-geführten – kann sich Mecklenburg-Vorpommern mit der Verordnung sehen lassen. Hier erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber ein maßgeschneidertes Qualifizierungsangebot – das ist bundesweit beispielgebend. Die Kritik der Opposition am Evaluierungszeitraum von fünf Jahren zur Wirksamkeit der Maßnahmen läuft ins Leere. Dieser ist angesichts der Mindestdauer der Qualifizierungswege erforderlich.“
Hintergrund
Zum ersten Mal erhalten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in ihrer Ausbildung eine dreimonatige Qualifikation, bevor sie ihre Tätigkeit im Schulbetrieb beginnen. Neu ist auch, dass die Lehrkräfte im Seiteneinstieg schon mit dem ersten Tag der Qualifizierung Anrechnungsstunden erhalten.
Voraussetzung ist, dass aus dem Masterstudium und -inhalt zwei Fächer abgeleitet werden können, die an den Schulen des Landes unterrichtet werden. Sie absolvieren den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und beenden ihre Ausbildung nach zwei Jahren mit der Zweiten Staatsprüfung.
Aber auch Lehrkräfte mit einem Bachelorabschluss erhalten die Anerkennung für die Lehrbefähigung künftig früher – nicht wie bisher nach sieben, sondern bereits nach fünf Jahren. Für Absolventinnen und Absolventen mit einem Berufsabschluss sind es mit der Neuregelung sieben (statt bisher zehn) Jahre. Nach drei Monaten Vorqualifizierung beginnen sie ihre Unterrichtstätigkeit und setzen die Qualifizierung berufsbegleitend fort.
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger können eine Lehrbefähigung auch in einer sonderpädagogischen Fachrichtung erlangen. Das ist nicht nur an Förderschulen, sondern auch an jeder anderen Schulform möglich. Die Qualifizierung wird durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) und durch das Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen organisiert.