Zum Start der Klausurtagung beschäftigte sich die SPD-Landtagsfraktion mit der bevorstehenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Julian Barlen:
„Der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor eine zuverlässige und schnelle Hilfe für alle Menschen, die in gesundheitliche Not geraten. Sich ändernde Rahmenbedingungen – wie z. B. die älter werdende Bevölkerung, der medizinische Fortschritt und die Kreisgebietsreform – erfordern eine Anpassung des Gesetzes. Dabei werden wir u. a. den Rettungsdienst und den Intensivtransport als eigenständige Leistungsbereiche definieren, im Interesse unseres Tourismuslandes die Wasserrettung klar regeln, die Ausbildung der neuen Notfallsanitäter an das geltende Bundesrecht anpassen und überarbeitete Hygiene- und Qualitätsvorschriften umsetzen.
Das Gesetzgebungsverfahren verläuft unter frühzeitiger Beteiligung aller im Rettungsdienst tätigen Akteure bisher sehr konstruktiv. Im Oktober wird der Gesetzentwurf im Landtag erstmals beraten. Anschließend bietet sich für alle Beteiligten im Rahmen einer großen Anhörung nochmals die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Gesetz einzubringen. Unser erklärtes Ziel ist es, das Gesetz planmäßig zum Ende dieses Jahres zu erlassen.
Für die SPD steht fest, dass in Not geratene Menschen sich auch in Zukunft auf eine hochqualifizierte und dem aktuellen medizinischen und technischen Forschungsstand entsprechende notfallmedizinische Versorgung verlassen können."
27. August 2014
Leistungsfähige Notfallrettung bekommt neue gesetzliche Grundlage
Julian Barlen: Rettungsdienst in M-V auch in Zukunft flächendeckend sichergestellt
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