SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Thomas Krüger: Urteil ist trotz aller Enttäuschung zu respektieren! Ergebnis des Verfahrens reicht über das bloße Urteil hinaus!

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Verbot der NPD erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Krüger:

„Das Gericht hat uns in unserer Auffassung bestätigt: Die NPD will die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen – wobei sie nach Auffassung der Richter nicht die Voraussetzungen dazu hat. Insofern reicht das Ergebnis des Verfahrens über das Urteil zum Parteiverbot hinaus.

Dass die Fülle akribisch zusammengetragener Belege der Bundesländer dem Gericht nicht gereicht hat, eine größere Gefährlichkeit für das Gemeinwesen zu beweisen und damit das Parteiverbot zu rechtfertigen, ist aus unserer Sicht enttäuschend. Dennoch werden wir das Urteil respektieren.

Ich bedaure, dass es mit dem erneut gescheiterten NPD-Verbotsverfahren schwierig bleibt, die nach wie vor gefährlichen rechtsextremistischen Strukturen in Deutschland zumindest teilweise finanziell und organisatorisch trockenzulegen. Allerdings hat das Verfassungsgericht indirekt eingeräumt, dass der Gesetzgeber anderweitig aktiv werden könne, um z.B. die staatliche Finanzierung extremistischer Parteien einzuschränken. Trotz bzw. gerade wegen dieses juristischen Rückschlags kommt es nun umso mehr darauf an, rechtsextremistisches Gedankengut aus den Köpfen zu verbannen. Der menschenverachtenden Ideologie der nun leider weiterbestehenden NPD und ihrer Anhänger müssen alle demokratischen Kräften gemeinsam den Nährboden zu entziehen!“
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