SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Heute haben die Abgeordneten des Landtages in zweiter Lesung das neue Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz beschlossen. Das Gesetz wurde von der SPD-Fraktion in Zusammenarbeit mit den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der FDP erarbeitet und von einer breiten Mehrheit des Landtags unterstützt.

„Das Petitionsgesetz ist mittlerweile mehr als 30 Jahre alt und erhält nun das Update, dass es dringend braucht. Wir führen öffentliche Petitionen ein und schärfen das Profil des Bürgerbeauftragten“, sagt Krüger, der gleichzeitig auch seit 2021 Vorsitzender des Petitionsausschusses ist.

Eine zentrale Änderung ist die Einführung öffentlicher Petitionen. Mit Erreichen des Quorums (1000 Unterschriften in 6 Wochen) bekommen die Antragsteller das Recht, direkt vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses ihre Anliegen in öffentlicher Sitzung vorzutragen und sich dabei von zwei Begleitpersonen, bspw. Fachexperten begleiten zu lassen. Damit soll laut Krüger eine wirksame Alternative zu Online-Plattformen wie Change.org geboten werden.

„Die Menschen sehen ein Problem vor ihrer Haustür, gehen ins Internet, finden eine entsprechende Petition und unterzeichnen dann mit ihrem Namen. Dann muss man ja davon ausgehen, dass das auch zu etwas führt. Doch die traurige Wahrheit ist: Ganz viele dieser Petitionen von Change.org und Co. bleiben völlig wirkungslos. Denn sie werden nicht an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Die Politik nimmt diese Petitionen also nicht mal wahr. Das ist nicht nur schlecht für die Menschen vor Ort, die sich engagieren, das ist insgesamt schlecht für unsere Demokratie. Das können und dürfen wir nicht länger hinnehmen. Deswegen führen wir jetzt öffentliche Petitionen direkt beim Landtag ein. So stärken wir die Mitbestimmungsmöglichkeiten all jener, die sich vor Ort für Verbesserungen einsetzen.“

Das Einreichen von Petitionen wird wie bisher über die Internetseite des Landtages oder über ein Schreiben an den Ausschuss möglich sein. Wer seine Petition veröffentlichen will, um Unterstützer zu sammeln, kann dies künftig mit einem einfachen Klick oder einem Hinweis tun. Diese Möglichkeit soll zum 1. Januar 2027 eingeführt werden.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf das Profil des Bürgerbeauftragten. So wird unmissverständlich klargestellt, dass der Bürgerbeauftragte auch der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist. Zudem nimmt er künftig die Aufgaben der Ombudsperson gegen Diskriminierung in dem Bereich, in dem Menschen mit Behörden zu tun haben, wahr.

„Der Bürgerbeauftragte ist ein wichtiger Partner, um das Vertrauen der Menschen in einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat und ein Miteinander von Verwaltung und Bevölkerung auf Augenhöhe zu stärken. Nun erweitern wir das Profil des Bürgerbeauftragten“, ergänzt Grit Schmelzer, die ebenfalls Mitglied im Petitionsausschuss für die SPD-Fraktion ist.

Schmelzer betont auch, dass es mit dem neuen Gesetz gelingt, regelmäßige Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten einzuführen. „Auch Inhaftierte haben das Recht, ihre Probleme und Themen vorzutragen. Deswegen ist es gut, dass wir hier nun eine Regelung gefunden haben.“ Einmal pro Legislatur soll in jeder JVA eine Sprechstunde durchgeführt werden. Zudem wurden weitere Regelungen angepasst, um die praktische Arbeit des Ausschusses zu erleichtern, bspw. indem Stellungnahmen von Fachausschüssen künftig eingeholt werden können.

„Wir modernisieren das in die Jahre gekommene Petitionsgesetz und machen es für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver. Das ist entscheidend, damit sich die Menschen in MV noch stärker einbringen und beteiligen können“, sagt Schmelzer abschließend.

Kontakt
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