Heute beraten die Abgeordneten des Landtages in erster Lesung über das neue Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz. Das Gesetz wurde von der SPD-Fraktion in Zusammenarbeit mit den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der FDP erarbeitet und eingebracht.
„Das Petitionsgesetz ist mittlerweile mehr als 30 Jahre alt und erhält nun das Update, dass es dringend braucht. Wir führen öffentliche Petitionen ein und schärfen das Profil des Bürgerbeauftragten“, sagt Krüger, der gleichzeitig auch seit 2021 Vorsitzender des Petitionsausschusses ist, im Vorfeld.
Eine zentrale Änderung ist die Einführung öffentlicher Petitionen. Mit Erreichen des Quorums (1000 Unterschriften in 6 Wochen) bekommen die Antragsteller das Recht, direkt vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses ihre Anliegen vorzutragen. „Wir machen damit Petitionen attraktiver“, sagt Krüger.
Außerdem, berichtete Krüger, solle eine wirksame Alternative zu Online-Plattformen wie Change.org geboten werden. Hier würden immer wieder Petitionen eingestellt, die konkrete Themen aus MV behandeln und zahlreiche Unterschriften sammeln, dann aber oft wirkungslos bleiben, weil sie den zuständigen Petitionsausschuss nie erreichen.
„Die Menschen unterzeichnen eine Petition, wollen das Vorhaben unterstützen und erwarten dann völlig zu Recht, dass etwas passiert. Doch wenn die Petition nicht bei uns eingereicht wird, passiert leider gar nichts. Und das kann so nicht bleiben. Auch deswegen führen wir nun öffentliche Petitionen ein, direkt auf der Webseite des Landtages. So ist es möglich, Unterstützerinnen und Unterstützer zu sammeln und die Petitionen am Ende vom zuständigen Ausschuss in öffentlicher Sitzung bearbeiten zu lassen“, begründet Krüger.
Das Einreichen von Petitionen wird wie bisher über die Internetseite des Landtages oder über ein Schreiben an den Ausschuss möglich sein. Wer seine Petition veröffentlichen will, um Unterstützer zu sammeln, kann dies künftig mit einem einfachen Klick oder einem Hinweis tun.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf das Profil des Bürgerbeauftragten. So wird unmissverständlich klargestellt, dass der Bürgerbeauftragte auch der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist. Zudem nimmt er künftig die Aufgaben der Ombudsperson gegen Diskriminierung in dem Bereich, in dem Menschen mit Behörden zu tun haben.
„Der Bürgerbeauftragte ist ein wichtiger Partner, um das Vertrauen der Menschen in einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat und ein Miteinander von Verwaltung und Bevölkerung auf Augenhöhe zu stärken. Nun erweitern wir das Profil des Bürgerbeauftragten.“
Krüger abschließend:
„Wir modernisieren das in die Jahre gekommene Petitionsgesetz und machen es für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver. Das ist entscheidend, damit sich die Menschen in MV noch stärker einbringen und beteiligen können.“
