SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Im NSU-Untersuchungsausschuss wurde am Montag ein ehemaliges NPD-Mitglied als Zeuge befragt. Er berief sich auf sein umfassendes Schweigerecht, gab jedoch Einblicke in seine frühere NPD-Mitgliedschaft und machte Angaben zu seinen ersten Kontakten mit der rechten Szene. Trotz seines offenkundigen Stolzes über den eigenständigen Ausstieg aus dieser Szene, lehnte er Antworten auf unverfängliche Fragen der Ausschussmitglieder ab, z.B. zur Teilnahme an Rechtsrockkonzerten oder der rechten Jugendclubszene in Rostock.

Das von ihm behauptete umfassende Aussageverweigerungsrecht stützte der Zeuge auf verschiedene aus seiner Sicht ihn womöglich belastende Details aus zurückliegenden Vernehmungen anderer Zeugen.

Dazu Bernd Lange, Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss:  „Das widersprüchliche Verhalten des Zeugen hat die Ausschussmitglieder mehr als verwundert. Der Zeuge beansprucht ein totales Aussageverweigerungsrecht, nennt aber potenziell belastende Details und verweigert gleichzeitig Antworten auf unverfänglichste Fragen. Auch der Umstand, dass der Zeuge einen Rechtsbeistand hatte, vermochte daran bedauerlicherweise nichts zu ändern. Neue Erkenntnisse zur Aufarbeitung der NSU-Aktivitäten in MV vermochte der Ausschuss auf diese Weise nicht zu gewinnen.“

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