SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Die SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes im Kabinett als wichtigen Schritt für einen modernen, demokratischen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Der Fraktionsvorsitzende Julian Barlen erklärt:

„Mitbestimmung ist kein Hindernis – sie ist ein Erfolgsfaktor. Gute Arbeit entsteht dort, wo Beschäftigte gehört werden und Verantwortung mittragen. Mit der Novellierung unseres Personalvertretungsgesetzes stärken wir die demokratische Kultur im öffentlichen Dienst und bringen das Recht auf die Höhe der Zeit.“

Das geltende Gesetz stammt im Kern aus dem Jahr 1993 und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Zudem setzt die Reform konsequent die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grenzen und Möglichkeiten der Mitbestimmung um.

Klare Regeln, starke Beteiligung

Kern der Reform ist eine systematische Neuordnung der Mitbestimmungstatbestände. Künftig gilt der Grundsatz: Bei allen personellen, sozialen und organisatorischen innerdienstlichen Maßnahmen, die Beschäftigte wesentlich betreffen, ist die Personalvertretung einzubeziehen.

„Wir verankert Mitbestimmung als Regelfall. Wir wollen starke Personalräte, die auf Augenhöhe agieren können. Mit klaren Zuständigkeiten und transparenten Verfahren sorgen wir für mehr Rechtssicherheit für Beschäftigte ebenso wie für die Verwaltung. Das schafft Vertrauen und vermeidet unnötige Konflikte.“

Junge Menschen stärken – Demokratie früh ermöglichen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung junger Menschen. Künftig können bereits 16-Jährige an Personalratswahlen teilnehmen. Zudem werden Jugend- und Ausbildungsvertretungen gestärkt, und es werden eigene Vertretungsstrukturen für Referendarinnen, Referendare sowie Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. „Demokratische Teilhabe beginnt nicht erst mit 18. Wer im öffentlichen Dienst lernt, arbeitet und Verantwortung übernimmt, soll von Anfang an mitbestimmen können. Das ist gelebte Demokratie im Arbeitsalltag.“

Moderner, digitaler und familienfreundlicher

Die Reform macht das Personalvertretungsrecht zudem digitaler und lebensnäher. Digitale und hybride Sitzungen, reduzierte Schriftformerfordernisse sowie flexible Teilfreistellungen stärken die Vereinbarkeit von Familie, Pflege, Beruf und Ehrenamt.

Auch Gleichstellungsfragen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden ausdrücklich als Aufgaben der Personalvertretungen verankert „Ein moderner öffentlicher Dienst braucht moderne Beteiligungsstrukturen. Wer qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten will, muss gute Arbeitsbedingungen schaffen – und Mitbestimmung gehört untrennbar dazu.“

Kontakt
  • Fraktionsvorsitzender
  • Sprecher für Strategien für Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung