Julian Barlen: "Gebärdendolmetscher wird Landtags-Diskussion zum Antrag `Barrierefreie Beipackzettel für Medikamente´ übersetzen."
Anlässlich der Beratung des Antrages von SPD und CDU für "Barrierefreie Beipackzettel für Medikamente" im Landtag am Donnerstag, 20. Juni 2013, um ca. 10:30 Uhr erklärte heute der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:
"Neben der Übertragung der Plenardebatte in Bild, Ton und anschließend in schriftlicher Form wird auf Initiative der SPD-Fraktion am Donnerstag eine Übersetzung der Redebeiträge zum Antrag der Koalitionsfraktionen für "Barrierefreie Beipackzettel für Medikamente" in Gebärdensprache erfolgen und mittels Live-Stream angeboten. Barrierefreiheit bezieht sich nämlich auch auf die Teilhabe an aktuellen politischen Debatten. Daher streben wir in einem ersten Schritt an, Plenardebatten mit Bezug zu Fragen der Teilhabe und Versorgung von Menschen mit Behinderungen auch mit möglichst wenigen Hürden zu übertragen. Gesprochenes Wort aber einfach in Text zu übersetzen, wird einer barrierefreien Kommunikation nicht gerecht und ersetzt oftmals eine Barriere durch die andere. Daher freue ich mich, dass die Landtagsverwaltung unseren Anstoß umgehend aufgegriffen und einen Gebärdendolmetscher engagiert hat.
Ziel unseres eigentlichen Antrages ist eine umfassende barrierefreie Gestaltung der Beipackzettel aller Medikamente. Hierfür können auch barrierefreie Aufklärungsangebote im Internet genutzt werden. Die Beipackzettel normaler Medikamente sind oft umfangreich und weisen auf mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Medikamente hin. Die Lesbarkeit und vor allem Verständlichkeit dieser Beipackzettel ist aufgrund der kleinen Schrift und der sehr komplizierten Sprache und Grammatik für Menschen mit schlechter Sehfähigkeit und anderen Sinnesbehinderungen aber nahezu unmöglich.
Seit mehreren Jahren sind die Pharmaunternehmen durch das ‚Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln’ dazu verpflichtet, dass ‚die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind’. Geregelt ist dies in § 11 Absatz 3c AMG. Seit rund drei Jahren betreibt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) das Projekt `PatientenInfo-Service´ (www.patienteninfo-service.de). Diese Internet-Plattform stellt in Kooperation mit den Pharmaunternehmen Arzneimittelinformationen in verschiedenen barrierefreien Formaten zur Verfügung, zum Beispiel im Großdruck oder als Hörbuch. Wünschenswert wären auch Gebärden-Videos. Allerdings kommen viele Pharmaunternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach und liefern keine barrierefreien Daten. Nach Zahlen aus dem Jahr 2012 des DBSV beteiligen sich gerade einmal 20 von 350 in Deutschland ansässigen Unternehmen. Dabei können Beipackzettel lebenswichtig sein.
Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich im Rahmen des Runden Tisches in Mecklenburg-Vorpommern und durch eine Bundesratsinitiative für barrierefreie Beipackzettel einzusetzen. Hierfür müssen die Pharmaunternehmen letztlich per Stichtag gesetzlich zur Lieferung barrierefreier Beipackzettel verpflichtet werden."