SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Julian Barlen: Koalitionsfraktionen greifen Hinweise aus der Expertenanhörung auf

Anlässlich der abschließenden Beratungen im Sozialausschuss zum Rettungsdienstgesetz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:

„Heute wurde der Entwurf des Rettungsdienstgesetzes im Sozialausschuss beschlossen. Dabei haben die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU Verbesserungsvorschläge, die in der öffentlichen Anhörung von den Experten vorgetragen wurden, aufgriffen.

Die für unser Tourismusland wichtige Wasserrettung wird durch das neue Gesetz deutlich gestärkt. Die Wasserretter können ihre Einsätze für in Not geratene Menschen zukünftig besser abrechnen. Zudem präzisieren wir, dass die Wasserrettung auch den strandnahen Bereich Teil der Rettungskette umfasst.

Im Rahmen der Ausschussberatungen haben wir zudem betont, dass die Zukunft des Rettungsdienstes entscheidend vom Vorhandensein von ausreichend Fachkräften abhängt. Gleich in § 1 des Gesetzes verankern wir daher, dass wir faire Vergütungen auch im Rettungsdienst brauchen. Alle Beteiligten sind verpflichtet, auf eine tarifliche Entlohnung der Beschäftigten hinzuwirken.

Zudem schaffen wir mit dem neuen Rettungsdienstgesetz für die Träger des Rettungsdienstes (Landkreise und kreisfreie Städte) die Möglichkeit, durch Modellprojekte innovative Versorgungskonzepte zu erproben.

In Not geratene Menschen werden zukünftig – auch bei den veränderten Rahmenbedingungen wie z. B. der medizinische Fortschritt oder die Kreisgebietsreform – schnell und zuverlässig Hilfe bekommen. Bessere Hygiene- und Qualitätsvorschriften werden umgesetzt. Zudem sind die Vorschriften zur Hilfsfrist mit Blick auf den ländlichen Raum in M-V insgesamt realistischer. Zukünftig wird es in der Rettungsdienststatistik keine ‚weißen Flecken' für entlegene Orte mehr geben.

Unterm Strich sichert das neue Rettungsdienstgesetz eine leistungsfähige, zügige und flächendeckende Notfallrettung. Jetzt kann der Gesetzentwurf mit den beschlossenen Änderungen Ende Januar vom Landtag bestätigt werden."

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