SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Julian Barlen: Fachausschüsse werden Gesetzentwurf jetzt gemeinsam mit Experten aus der Praxis auf ‚Herz und Nieren' prüfen

Heute wurde der Entwurf der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz in den Landtag eingebracht und in erster Lesung beraten. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:

„Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können sich weiterhin darauf verlassen, im Notfall hochqualifizierte und dem medizinischen und technischen Forschungsstand entspre-chende medizinische Hilfe zu bekommen. Erfreulicherweise hat der medizinische und tech-nologische Fortschritt in kurzer Zeit dazu beigetragen, dass der moderne Rettungsdienst heute viel mehr zu leisten im Stande ist als noch vor wenigen Jahren. Viele Innovationen und nicht zuletzt eine deutlich bessere Koordinierung der verfügbaren Rettungsmittel haben die Versorgungsqualität gesteigert und die Sterblichkeit reduziert.

Allerdings haben sich in jüngster Vergangenheit die Rahmenbedingungen – wie z. B. die älter werdende Bevölkerung, die Kreisgebietsreform oder der medizinische Fortschritt – verändert. Deshalb passen wir das Rettungsdienstgesetz nun an. Dazu wurden durch das Gesundheitsministerium bereits sehr frühzeitig und transparent alle am Rettungsdienst beteiligten Akteure in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Das ist nicht nur wichtig für ein gutes und vertrauensvolles Miteinander, sondern hat auch dazu geführt, dass viele wertvolle und sehr konstruktive Hinweise schon jetzt im aktuellen Gesetzentwurf enthalten sind.

Das neue Rettungsdienstgesetz beinhaltet vielfältige Regelungen: Unter anderem sind der Rettungsdienst, der Intensivtransport und die Wasserrettung als eigenständige Bereiche in der medizinischen Versorgungskette definiert. Das neue Berufsbild des Notfallsanitäters wird berücksichtigt und bessere Hygiene- und Qualitätsvorschriften werden umgesetzt. Auch sind die Vorschriften zur Hilfsfrist insgesamt realistischer, ohne dass sich für die Menschen etwas verschlechtert. Ganz im Gegenteil: Zukünftig wird es in der Rettungsdienststatistik keine ‚weißen Flecken' für besonders entlegene Orte im Land mehr geben.

Unser erklärtes Ziel ist und bleibt es, dass in unserem Land eine leistungsfähige und zügige Notfallrettung flächendeckend gesichert bleibt. Jetzt wird der Gesetzentwurf intensiv in den zuständigen Fachausschüssen des Landestags gemeinsam mit Experten aus der Praxis auf ‚Herz und Nieren' geprüft und soll schnellstmöglich in Kraft treten."

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