Julian Barlen: Fortschreibung des Pflegewohngeldes beschlossen
Zur abschließenden Beratung des Landespflegegesetzes heute im Sozialausschuss erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Julian Barlen:
„Dem hohen Stellenwert, den eine flächendeckende und menschenwürdige Pflege im Land heute und auch zukünftig besitzt, tragen wir durch das Landespflegegesetz Rechnung. Pflegebedürftige Menschen sollen in der Lage sein, ihr Leben selbstbestimmt auch in der eigenen Häuslichkeit verbringen zu können. Hierfür sind ambulante Pflege sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege wichtige Angebote, deren Förderung und Entwicklung im neuen Pflegegesetz gestärkt wird.
Mit dem Landespflegegesetz tragen wir zudem dafür Sorge, dass auch in Zukunft alle Menschen Pflegewohngeld beziehen, die heute schon diese Unterstützung bekommen. Diese Regelung wäre andernfalls zum 31. Dezember 2012 ersatzlos entfallen.
Mecklenburg-Vorpommern wird nach der Verabschiedung im Landtag ein modernes und zukunftsorientiertes Pflegegesetz haben, dass sich auch im deutschlandweiten Vergleich sehen lassen kann.
Voraussetzung für eine auch zukünftig bedarfsorientierte, moderne Pflegelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist eine vorausschauende integrierte Pflegesozialplanung der Kommunen. Nur eine solche Pflegeplanung ermöglicht es, einen Mix aus ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege anzubieten, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen, möglichst lange im gewohnten, häuslichen Umfeld zu bleiben. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die umfassenden Beratungsleistungen der Pflegestützpunkte.
Gute Pflege muss sich auch in guten Löhnen für die Pflegenden niederschlagen, möglichst tarifgebunden. Auch diese wichtige Bedingung haben wir im Landespflegegesetz berücksichtigt.“