Zur heutigen abschließenden Beratung des SGB-XII-Ausführungsgesetzes im Sozialausschuss des Landtages von MV erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Julian Barlen:
„Nach intensivem Ringen um eine Neuregelung der Grundsicherung konnte die SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig erreichen, dass der Bund ohne Vorbedingungen schrittweise bis 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter übernimmt. Der Bundesanteil steigt beginnend 2012 um 1,2 Milliarden Euro bis zur vollen Summe von rund 4,8 Milliarden Euro pro Jahr ab 2014.
Die Erhöhung der Bundesbeteiligung entlastet die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr um bis zu 20,2 Mio. Euro und ab 2014 um bis zu 38,2 Mio. Euro zusätzlich. Damit dieses Geld ab 1. Januar 2013 den Kommunen auch unverzüglich zukommen kann, wird mit dem SGB-XII-Ausführungsgesetz die rechtliche Basis geschaffen, die die geänderte Wahrnehmung der Aufgaben durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Land regelt.“
Hintergrund:
Mit der Erhöhung der Bundesbeteiligung von 45 Prozent in 2012 auf 75 Prozent in 2013 und 100 Prozent ab 2014 ergeben sich insgesamt erhebliche Entlastungen für das Land und die Kommunen. Im Vergleich zum Jahr 2012 können die Landkreise und kreisfreien Städte in 2013 voraussichtlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 19,7 bis 20,2 Mio. Euro und in 2014 in Höhe von ca. 35,3 bis 38,2 Mio. Euro verbuchen.