SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Ralf Mucha: Investitionen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und zur Elternentlastung sind die richtigen Schwerpunkte.

Anlässlich der aktuellen Ergebnisse der Bertelsmannstudie „Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2013“ erklärt der kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Mucha:

„Die Studie gibt wertvolle Hinweise zum Stand der frühkindlichen Bildung in den einzelnen Bundesländern. Zu beachten ist aber, dass die Zahlen der Studie auf Auswertungen der Jahresrechnungsstatistik aus dem Jahr 2010 und auf statistische Berechnungen zum Stichtag 1. März 2012 beruhen. Jüngste Verbesserungen in Mecklenburg-Vorpommern – wie etwa bei der Betreuungsquote oder die Elternentlastung – spiegeln sich folglich noch nicht in den Ergebnissen wider.

Die Studie zeigt aber eindrucksvoll, dass die Anstrengungen der Regierungskoalition zur Verbesserung der Betreuungsqualität und zur Elternentlastung genau richtig sind. Exakt in diese Bereiche, in denen Nachholbedarf besteht, investiert die Landesregierung massiv. So ist die Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten von 1:18 auf 1:17 bereits verbessert worden, bis 2016 soll sie 1:15 betragen. Allein dafür wird das Land zusätzlich 19,6 Mio. € jährlich investieren.

Für die seit einem Jahr bestehende Elternentlastung im Krippenbereich um bis zu 100 Euro monatlich stellt das Land in diesem Jahr rund 22 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt gibt M-V im Jahr 2013 154 Mio. € für Kindertagesförderung aus. Das sind im Vergleich zu 2010 rund 40 Prozent mehr Landesmittel. Auch die investierten Mittel pro Kind sind trotz höherer Betreuungszahlen zwischen 2010 und 2012 um ca. 19 Prozent deutlich gestiegen.

Die Bertelsmannstudie ist damit ein klarer Beleg, dass die Regierungskoalition mit der bereits laufenden Qualitätsoffensive die richtigen Weichen bei der frühkindlichen Betreuung gestellt hat. Dies unterscheidet uns auch von den meisten westdeutschen Bundesländern, die erhebliche Mittel in die quantitative Schaffung von Betreuungsplätzen investieren müssen, um den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz überhaupt erst erfüllen zu können.“

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