Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern beriet heute über den Abschlussbericht des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu NSU-Aktivitäten, dem Nordkreuz-Komplex sowie weiteren militant rechten und rechtsterroristischen Strukturen im Land. Die SPD-Fraktion betonte dabei die Bedeutung der daraus abgeleiteten Konsequenzen für staatliches Handeln.
„Der Rechtsextremismus ist und bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie. Das zeigen die Zahlen zur Politisch motivierten Kriminalität Jahr für Jahr. Umso wichtiger ist es, dass wir die richtigen Lehren aus den Feststellungen des Untersuchungsausschusses ziehen. Der Ausschuss hat gründlich gearbeitet und zentrale Erkenntnisse zusammengeführt. Jetzt kommt es darauf an, die Empfehlungen des Ausschusses konsequent umzusetzen“, erklärt Martina Tegtmeier, Obfrau der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss.
Im Mittelpunkt der Empfehlungen des Ausschusses stehen eine bessere behördenübergreifende Zusammenarbeit, ein verlässlicher Informationsaustausch zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und weiteren zuständigen Stellen sowie eine frühzeitige und verbindliche Unterstützung für Betroffene rechter Gewalt.
Tegtmeier weiter: „Wir müssen Hinweise auf rechtsextreme Strukturen stets ernst nehmen und früher zusammenführen um schnell zu erkennen, wann aus einzelnen Erkenntnissen ein Gesamtbild entsteht. Nur dann kann der Staat rechtzeitig handeln.“
Die SPD-Fraktion unterstreicht, dass die Empfehlungen des Ausschusses auf konkrete Verbesserungen staatlicher Abläufe gerichtet sind. Ziel ist ein handlungsfähiger Staat, der Gefahren früh erkennt und Betroffene besser schützt.
„Wer rechte Gewalt erlebt, braucht mehr als Solidarität. Betroffene müssen schnell wissen, wohin sie sich wenden können. Dafür müssen Beratungsangebote und Hilfesysteme besser ineinandergreifen.“
Mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag, den die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht haben, soll zudem erreicht werden, dass die Akten des Ausschusses langfristig gesichert werden und für weitere parlamentarische, wissenschaftliche und journalistische Aufarbeitung verfügbar bleiben – unter Wahrung aller rechtlichen Vorgaben zu Datenschutz, Geheimschutz und Persönlichkeitsrechten.
„Der Abschlussbericht ist kein Schlussstrich. Er ist Auftrag, die Empfehlungen des Ausschusses konsequent umzusetzen. Mit dem zusätzlichen Entschließungsantrag halten wir zugleich den Weg für weitere gesellschaftliche Aufarbeitung offen“, so Tegtmeier.
