In der heutigen Sitzung des Landtagsagrarausschusses informierte das Agrarministerium über die Praxis der Verpachtung landeseigener Landwirtschaftsflächen. Im Anschluss erklärte der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Krüger:
„87.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen befinden sich im Eigentum des Landes. Diese sind unverkäuflich und werden ausschließlich von der Landgesellschaft verpachtet. Auf der Basis eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2000 werden diese Flächen bevorzugt an tierhaltende Betriebe und Betriebe mit arbeitsintensiven Produktionsprofilen weiterverpachtet bzw. neu vergeben. Mindestanforderungen sind dabei ein Viehbesatz von 0,4 Großvieheinheiten pro Hektar oder zehn Prozent Anbau arbeitsintensiver Kulturen.
Dabei ist die Förderung von Tierhaltung oder z. B. Gemüseanbau kein Selbstzweck. Diese Veredlungszweige in der Landwirtschaft sichern und schaffen Arbeitsplätze und erhöhen die Wertschöpfung im ländlichen Raum. So zieht ein Arbeitsplatz im Stall sechs bis acht Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen nach sich. Zudem ist die Nutztierhaltung notwendig, um die landwirtschaftlichen Flächen mit organischem Wirtschaftsdünger zu versorgen. Nur so kann langfristig die Fruchtbarkeit der Böden erhalten werden.
Zur Stärkung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus werden unter Berücksichtigung von Arbeitsplätzen und Investitionen ökologisch wirtschaftende Betriebe oder auch Jungbauern vorrangig bei der Vergabe ausgeschriebener Pachtflächen berücksichtigt.
Die Vergabepraxis landeseigener Landwirtschaftsflächen ist deshalb nach wie vor richtig und berücksichtigt darüber hinaus neue gesellschaftliche Anforderungen an die Landwirtschaft“, so Thomas Krüger abschließend.