SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Julian Barlen: Gute Expertenanhörung zum Rettungsdienstgesetz im Sozialausschuss

Heute hat der Sozialausschuss des Landtages den Gesetzentwurf zum Landesrettungsdienstgesetz diskutiert. Dazu erklärt Julian Barlen, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass es sich beim Rettungsdienstgesetz um einen ausgewogenen Entwurf handelt, der dem Wunsch der Menschen nach schneller, moderner und zuverlässiger Hilfe entspricht. Gleichzeitig wird den praktischen Anforderungen an eine langfristig funktionierende Rettungsstruktur auch in der Fläche Rechnung getragen.

Dementsprechend wurden die Regelungen zur Hilfsfrist von den Anzuhörenden teils vehement befürwortet, teils als zu ambitioniert bezeichnet und teilweise als nicht ausreichend kritisiert. Die Gutachterin zur Planung des Rettungsdienstes stellte hingegen dar, dass es sich beim Festhalten an der 10-minütigen Hilfsrist ab Alarmierung des geeigneten Rettungsmittels bei gleichzeitiger Auflösung der ‚weißen Flecken' um eine schlüssige und langfristig handhabbare Vorgabe handelt.

Im Interesse des bestmöglichen Patientenwohles ist es letztlich unsere Aufgabe, die berechtigten – teils gegensätzlichen – Anliegen der zahlreichen, hoch qualifizierten Akteure des Rettungsdienstes in einem Gesetz zu berücksichtigen, das gemeinsam getragen wird. Hierzu zählen Feuerwehr, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter, Notärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Wasserrettung, Landkreise und kreisfreien Städte als Träger und viele andere mehr.

Beraten wurden zudem die Notfallrettung, der Intensivtransport und die Wasserrettung, die eigenständiger Teil der Versorgungskette werden soll. Auch die erweiterten Möglichkeiten des neuen Berufsbilds des Notfallsanitäters sowie die besseren Hygiene- und Qualitätsvorschriften wurden thematisiert.

Im weiteren Verfahren werden wir nun sämtliche eingegangenen Stellungnahmen der Expertinnen und Experten detailliert auswerten und auf notwendige Anpassungen des Gesetzentwurfes prüfen. Damit befinden wir uns im Zeitplan der Novellierung. In der Januarsitzung 2015 werden wir den Gesetzentwurf im Landtag beschließen."

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