In der heutigen Sitzung des Sozialausschusses im Landtag wurden die Möglichkeiten der Übernahme der medizinischen Versorgung für die nach § 1a und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz Leistungsberechtigten durch die Krankenkassen diskutiert. Konkret ging es darum, wie durch die Ausgabe von Krankenkassenkarten eine einfachere und für alle Beteiligten bessere medizinische Versorgung erfolgen kann. Hierzu erklären die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dagmar Kaselitz und der gesundheitspolitische Sprecher, Julian Barlen:
"Die Anhörung hat heute viel Zustimmung für die Einführung von Krankenkassenkarten für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern gezeigt. Mit diesem System kann sowohl der Verwaltungsaufwand seitens der Landkreise und kreisfreien Städte reduziert als auch eine Stigmatisierung der Betroffenen vermindert werden. Wir wünschen uns, dass die kommunalen Spitzenverbände sowie das 'Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten' die Umsetzung dieses sinnvollen Unterfangens zeitnah koordinieren. Es bedarf hierzu, das hat die Anhörung gezeigt, einer landeseinheitlichen Regelung, um die positiven Effekte dieses Systems auch realisieren zu können.
In Bremen hat sich das System der Krankenkassenkarte für Asylbewerber seit 2005 bewährt und zu einer deutlichen Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens geführt. Es liegt nicht nur im Interesse der Menschen, die in unser Bundesland kommen, sondern auch im Interesse der Beteiligten in der Verwaltung und im Gesundheitssystem, dass wir diesem guten Beispiel folgen, zumal die AOK-Nordost bereits signalisiert hat, für diese Aufgabe bereit zu stehen."