SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Manuela Schwesig (SPD) hat heute als Zeugin im Untersuchungsausschuss „Wohlfahrt“ ausgesagt. Dazu erklärt Obmann der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Dirk Stamer: 

„Der Vorwurf, Fördergeld sei unkontrolliert an die Wohlfahrtsverbände geflossen, hat sich auch nach der heutigen Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss Wohlfahrt endgültig in Luft aufgelöst und ist verpufft. Das Sozialministerium hat rechtlich korrekt gearbeitet. Das hat die Befragung von Manuela Schwesig zu den Finanz- und Förderverfahren von Sozialverbänden als heutige Zeugin ergeben. Dabei hat die frühere Landes-Sozialministerin überzeugend dargelegt, dass die Förderung der Wohlfahrtsverbände in ihrer Amtszeit grundsätzlich ordnungsgemäß ablief. Dafür gab es während des untersuchten Zeitraums von 2010 bis 2016 klare Rechtsgrundlagen und eine strukturierte politische Führung.

Manuela Schwesig hat sich stets für Transparenz und Kontrolle des Fördergeldes eingesetzt, weil das Geld auch bei den Menschen ankommen sollte. Ihre Nachfolgerinnen hätten es ihr gleichgetan und sich ebenfalls für Kontrolle, Transparenz und Steuerung eingesetzt. Das gilt sowohl für die Vergabe und Verwendung der Förderungen als auch die Spitzenverbandsförderung. Ein Fehlverhalten der Verwaltung und der politischen Leitung wurde nicht greifbar. Die heutige Aussage hat bestätigt, was sich bereits in früheren Zeugenaussagen abgezeichnet hatte.

Überdeutlich wurde aber erneut die perfide Intension der AfD-Fraktion: Es geht ihr nicht um Aufklärung, sondern um parteipolitische Instrumentalisierung und puren Eigennutz. Dafür ist ihr kein Mittel zu schäbig. Sie diskreditiert Politiker*innen anderer Fraktionen und der Regierung, deklariert Unterstellungen als Tatsachen und vermischt Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben, die zeitlich in keinerlei Zusammenhang stehen und auch nicht Untersuchungsgegenstand sind. Dabei gehört es zum Respekt vor der Arbeit der vielen Rechtschaffenen und Ehrenamtlichen sie nicht unter Generalverdacht zu stellen, weil sich einige wenige Hauptamtliche mutmaßlich bereichern. Hier beginnt die Arbeit des zuständigen Gerichtes. Es muss bewerten und aufklären, ob das Handeln der beiden Personen der AWO Müritz mutmaßlich kriminell war. Sollten sie mit krimineller Energie gehandelt haben, muss ihr Fehlverhalten rechtlich und konsequent bestraft werden. Diese Missstände haben jedoch nichts mit der Förderung der wichtigen sozialen Arbeit der Wohlfahrtsverbände zu tun.“

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