Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben eine Änderung des Kommunalprüfgesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht. Es soll dem Landesrechnungshof Prüfungsrechte für Wohlfahrtsverbände einräumen. Hierzu stellt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tilo Gundlack fest:
„Die angedachten Prüfungen sind für uns alles andere als Misstrauen. Ich empfinde diese eingebrachten Vorschläge als Stärkung und Unterstützung der Empfänger öffentlicher Gelder. Es geht hierbei nicht darum Leistungen zu kritisieren oder zu streichen. Vielmehr geht es darum, genau hinzusehen und zu ermitteln, ob die eingesetzten Gelder auch optimal bei den Betroffenen selbst ankommen. Wir erwarten uns eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungserbringer, um zu den besten Lösungen im ganzen Land zu kommen.“
Durch die Prüfungen solle zukünftig Transparenz hergestellt werden, auch vor dem Hintergrund, dass wegen demografischer Faktoren die Kosten weiter steigen würden.
Änderungen im Kommunalprüfgesetz schaffen mehr Transparenz
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