15. Januar 2021
Anhörung von Ex-Landesverfassungsamtschef belegt Versäumnisse und wirft Fragen auf
Julian Barlen sagt: „Der Landesverfassungsschutz hatte im Jahr 2002 Kenntnis von einer Spende an eine Neonazi-Zeitschrift, ist diesem Hinweis offensichtlich aber nicht nachgegangen. Die tatsächliche Herkunft vom NSU wurde nicht erkannt, Reinhard Müller wusste von keinerlei ergriffenen Maßnahmen. Eine damalige Verfolgung hätte womöglich schon zwei Jahre vor dem Mord in Rostock in Richtung NSU geführt.
Auch konnte erneut nicht aufgeklärt werden, warum ausgerechnet die Ausgabe Nummer 18 dieser Neonazi-Zeitschrift nicht ausgewertet wurde. In dieser wurde im Jahr 2002 Bezug auf ‚den NSU‘ genommen. Die Aussage von Müller, Ausgabe 18 habe nicht vorgelegen, wirft die dringende Frage auf, warum diese nicht umgehend beschafft wurde. Vorherige und nachfolgende Ausgaben lagen ja vor. Zudem lag Nummer 18 mindestens in anderen Verfassungsschutzämtern vor und hätte per Amtshilfe problemlos beschafft werden können.
Hier werden wir weiter Nachforschungen anstellen, warum sich der Verfassungsschutz MV im Ergebnis damit zufrieden gegeben haben will, ausgerechnet diese Ausgabe 18 nicht auswerten zu können und offenkundig auch die Spende nicht weiter verfolgt hat.“
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