Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer, sorgte in der Landtagssitzung am 13. November 2024 für einen politischen Eklat. Er behauptete gegenüber dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Julian Barlen: „Wenn Sie die Macht hätten, würden Sie mich, Herrn Schmidt und die gesamte AfD-Fraktion in ein Internierungslager stecken.“
Julian Barlen wies diese Aussage seitens der SPD-Fraktion im Landtag MV noch in der Sitzung entschieden als beleidigende Verleumdung zurück. In der Folge sprach er eine Abmahnung aus und stellte sowohl einen Antrag auf einstweilige Verfügung als auch einen Strafantrag wegen Verleumdung.
Grundsätzlich schützt die sogenannte „Indemnität“ Abgeordnete in sehr weitem Rahmen vor rechtlicher Verfolgung für Äußerungen oder Abstimmungen im Parlament. Dieser Schutz im Sinne einer „Parlamentarischen Redefreiheit“ hat in Artikel 24 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern jedoch dann ihre Grenze, wenn Abgeordnete in ihren Aussagen beleidigende Verleumdungen äußern. Dies war der Kern des Vorwurfs, den Barlen gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden erhoben hatte.
Am Dienstag fand dazu eine Verhandlung vor dem Landgericht Schwerin statt, in der beide Fraktionsvorsitzenden sowie ihre rechtlichen Vertreter anwesend waren. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass es die Äußerung nicht in Ordnung fand.
Daraufhin verpflichtete sich Nikolaus Kramer im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, diese Äußerung künftig nicht zu wiederholen. Sollte er gegen diese strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen, drohen ihm rechtliche Konsequenzen.
„Das Landtagspodium darf nicht für derartige beleidigende Verleumdungen missbraucht werden. Ich werde mich weiterhin entschieden für einen respektvollen und faktenbasierten politischen Umgang einsetzen“, betonte Julian Barlen nach der Verhandlung.