Der Bundestag hat heute im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 zwei für Mecklenburg-Vorpommern besonders bedeutsame Maßnahmen beschlossen: die Erhöhung der Pendlerpauschale sowie die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Beide Entscheidungen sorgen bundesweit für Entlastung und haben für Mecklenburg-Vorpommern aufgrund seiner Struktur eine besondere Relevanz.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Julian Barlen erklärt hierzu: „Wir setzen uns gemeinsam mit der Landesregierung auf Bundesebene konsequent für die Interessen MVs ein, und das zeigt Wirkung. Die heutigen Beschlüsse beweisen, dass nicht zuletzt der Einsatz von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für die Menschen im Land wichtige und konkrete Verbesserungen zur Folge hat.“
Die Pendlerpauschale wird auf 38 Cent pro Kilometer angehoben und gilt künftig bereits ab dem ersten Kilometer. Die Mobilitätsprämie für Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen wird entfristet. Christian Winter, Sprecher für Wirtschaft und Arbeitnehmerfragen, begrüßt diese Änderungen ausdrücklich und erklärt: „In einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern legen viele Menschen täglich weite Arbeitswege zurück. Die höhere Pendlerpauschale sorgt für eine spürbare Entlastung. Und mit der Mobilitätsprämie profitieren auch Menschen mit kleinerem Einkommen deutlich.“
Weiterer wichtiger Punkt: Der verringerte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie gilt jetzt dauerhaft. Hierzu Thomas Würdisch, Sprecher für Tourismus: „Eine starke Gastronomie ist ein zentrales Fundament unseres Tourismus. Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer verschafft den unter erheblichem Kostendruck stehenden Betrieben Luft, stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit und sichert damit die Attraktivität Mecklenburg-Vorpommerns als Urlaubsregion.“
