SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Am 13. März dieses Jahres ist eine Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in Kraft getreten. Jetzt tragen bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten. Damit sind die Kommunen bei höhengleichen Kreuzungen gänzlich von den Kosten befreit. Dazu erklärt Tilo Gundlack, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: 
„Dieser Umschichtung im Landeshaushalt haben wir im Finanzausschuss gerne zugestimmt. Die bisherige Kostenbeteiligung der Kommunen war immer ungerecht und hat die betroffenen Städte und Gemeinden regelmäßig vor große Schwierigkeiten gestellt. Glücklicherweise hat die Landesregierung rechtzeitig Rücklagen dafür gebildet. Unter anderem wird auch meine Heimatstadt Wismar beim Bau der Eisenbahnüberführung an der Poeler Straße von der Neuregelung profitieren.

Ohne den Finanzierungsanteil der Kommunen beschleunigen sich die Planungen erheblich, da kommunale Entscheidungsprozesse entfallen oder vereinfacht werden. Hierdurch werden notwendige Investitionen in das Schienennetz früher wirksam und die Leistungsfähigkeit des Straßen- und Schienennetzes verbessert. Denn die Beseitigung von Bahnübergängen dient nicht nur der Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern auch der Pünktlichkeit im Schienenverkehr durch weniger störanfällige Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik. Dadurch steigt die Kapazität des Bahnbetriebs, kann der Personenverkehr schneller rollen und auch wieder mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden.“
Themen: #Finanzen
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