Dem Ansinnen der AfD, beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz einzureichen, wurde heute im Landtag eine deutliche Absage erteilt. Prof. Dr. Robert Northoff, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagfraktion, erklärt, warum der Antrag nicht zielführend und nur eine weitere populistische und in der Sache ungeeignete Forderung ist:
„Es geht bei der Benennung von Mukran im LNG-Beschleunigungsgesetz um eine in erster Linie verwaltungstechnische Abwägung. Ob dieser Ort der richtige ist, oder ein anderer, darüber kann man zu Recht unterschiedlicher Auffassung sein. Unterschiedliche Auffassungen sind aber kein Verstoß gegen die Verfassung.
Eine abstrakte Normenkontrolle ist aus gutem Grund ein selten eingesetztes Instrument. Es müsste ein Verfassungsverstoß vorliegen. Die Verfahren sind außerdem hoch komplex und benötigen viel Zeit. Mit Blick auf Mukran ist eine Normenkontrollklage also sowohl aus inhaltlichen wie auch aus zeitlichen Gründen ungeeignet.
Wenn man eine rechtliche Klärung wünscht, ist das Bundesverwaltungsgericht die richtige Adresse. Dieses hat allerdings erst kürzlich eine ähnlich gelagerte Klage im Eilverfahren wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt, weil nach Auffassung des Gerichtes die Gaskrise immer noch fortbesteht.
Die Landesregierung nimmt die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor Ort immer ernst und setzt sich natürlich weiterhin in Berlin für ihre Interessen ein. Die Verfassungsmäßigkeit des Beschleunigungsgesetzes wird aber nicht in Frage gestellt.“