SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Der Weg für die zweite Lesung des Personalvertretungsgesetzes im Landtag ist frei. Das Gesetz wurde in den vergangenen Wochen intensiv im Innenausschuss beraten. Diese Beratungen wurden nun abgeschlossen. Die Novelle modernisiert das Personalvertretungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern und erweitert die Beteiligungsrechte von Personalräten in zahlreichen Bereichen. Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen, im Vorfeld:

„Ob auf der Krankenstation in der Uni-Klinik, im Streifenwagen, im Forst oder in den Schulen: Unser Land funktioniert jeden Tag nur, weil viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst Verantwortung tragen. Sie verdienen gute Arbeitsbedingungen und eine starke Stimme im Arbeitsalltag. Mit der Reform des Personalvertretungsgesetzes modernisieren wir das Personalvertretungsrecht und stärken die Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten und ihrer Personalräte.“

Mit der Novelle sollen unter anderem Personalräte künftig immer beteiligt werden, wenn es um Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Organisation und Veränderungen in der Dienststelle geht. „Mitbestimmung ist für uns kein Bremsklotz, sondern ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Arbeitsbedingungen, funktionierende Verwaltungen und motivierte Beschäftigte", betont Barlen.

Außerdem sollen hybride Sitzungen der Personalräte möglich gemacht und so Familie, Beruf und Pflege besser miteinander vereinbart werden. Auch die Beteiligung junger Beschäftigter soll gestärkt werden: Künftig können bereits 16-Jährige an Personalratswahlen teilnehmen.

„Das ist für uns ein klares Signal: Demokratie und Mitbestimmung müssen früh beginnen – auch am Arbeitsplatz. Wer Verantwortung übernimmt und arbeitet, soll die Möglichkeit haben, die Arbeitsbedingungen in seinem Umfeld mitzugestalten“, so Barlen.

Barlen betont die Relevanz der Reform vor allem vor dem Hintergrund des aktuell bestehenden Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst. „Der öffentliche Dienst muss ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Gerade weil in den kommenden Jahren viele Beschäftigte in den Ruhestand gehen, brauchen wir moderne Arbeitsbedingungen, zeitgemäße Beteiligungsrechte und eine starke Personalvertretung für diejenigen, die heute schon da sind – und für diejenigen, die morgen dazukommen.

Die Reform ist deshalb auch ein Beitrag dazu, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Wer den öffentlichen Dienst stärken will, muss auch die Beschäftigten stärken. Die Novelle des Personalvertretungsgesetzes ist dafür ein wichtiger Schritt.“

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