Das Landesverfassungsgericht MV hat gestern den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Überprüfung des E-Mail-Verkehrs der P+S-Werften mit der Landesregierung abgelehnt. Hierzu erklären die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), Stefanie Drese und der PUA-Ausschussvorsitzende und SPD-Abgeordnete, Jochen Schulte:
Stefanie Drese:
„Das Urteil ist eine klare Niederlage für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und eine Bestätigung des rechtmäßigen Handelns des Ausschussvorsitzenden Jochen Schulte. Das Landesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass die Forderung des Grünen-Obmanns im PUA, Johannes Saalfeld, auf nochmalige Überprüfung des E-Mail-Verkehrs unzulässig ist, da es den Antragsstellern bereits an der erforderlichen Antragsbefugnis fehlt.
Aber auch darüber hinaus stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass die Oppositionsfraktionen im PUA in ihren Rechten und Pflichten nicht beschnitten wurden und die Mehrheitsentscheidung im PUA zur Ablehnung der E-Mail-Einsicht rechtmäßig war.“
Jochen Schulte:
„Ich begrüße die schnelle und eindeutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Damit herrscht jetzt Klarheit. Ich hoffe, dass nun auch der Vertreter der Grünen im PUA nach seinem juristischen Ausflug zur Sacharbeit zurückfindet.
Wir müssen schnellstmöglich die begonnene Arbeit am Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses fortsetzen. Mein Ziel ist es, der Öffentlichkeit Ende des Jahres den fertigen Bericht vorlegen zu können. Darauf haben alle Beteiligten und Interessierten nach über dreijähriger Arbeit einen Anspruch.“