SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Die AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beklagt den zweiten Nachtragshaushalt des Landes vor dem Verfassungsgericht. Dazu erklärt Tilo Gundlack, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag: 
„Für die AfD – ob im Bund, in anderen Landtagen oder hier in Mecklenburg-Vorpommern – scheint der Klageweg vor Verfassungsgerichten ein besonderer Sport zu sein. Wie bereits im Bund und in anderen Landtagen hat nun auch die AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern Klage gegen den Nachtragshaushalt des Landes mit dem Sondervermögen für die Eindämmung der Corona-Pandemie eingereicht. Das zeigt das wahre Gesicht der AfD: Sie steht für eine Politik, die gegen den sozialen Frieden und gegen den Zusammenhalt der Gesellschaft gerichtet ist. Aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion war der Nachtragshaushalt mit dem MV Schutzfonds die wesentliche Grundlage für die Pandemie-Bekämpfung sowie der durch sie zu befürchtenden wirtschaftlichen und sozialen Folgeschäden. Nur mit der Schuldenaufnahme war es uns als Landespolitik gut möglich, die Menschen, das Gesundheitswesen und die Wirtschaft so zu unterstützen, dass wir gemeinsam und solidarisch gut durch diese Pandemie kommen.

Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU sowie die oppositionelle Linksfraktion haben gezeigt, dass ein starkes, verlässliches und gemeinsames Handeln von Landesregierung und Landtag in solch schweren Zeiten zur Stabilität in Mecklenburg-Vorpommern beiträgt. Das gemeinsame Handeln unterstreicht auch, das ist in solchen Zeiten auch zwischen demokratischen Fraktionen ungeachtet aller politisch unterschiedlichen Auffassungen möglich. Wir sehen dem Urteil zur Verfassungsklage gelassen entgegen; wir haben uns an geltendes Haushaltsrecht gehalten.

Einzig die AfD-Fraktion hat sich der Verantwortung gegenüber dem Land und seinen Menschen verweigert. Wenn die AfD-Fraktion jetzt von einem Schatten- oder Wahlkampfhaushalt spricht, ist das umso mehr grotesk und verkennt die Realität. Das Parlament war als Haushaltsgesetzgeber zu jeder Zeit einbezogen, die Abgeordneten im Landtag aller Fraktionen konnten mitbestimmen und eigene Ideen für die Verwendung des Geldes einbringen. Man hätte dann allerdings auch arbeiten müssen und eben nicht nur lamentieren dürfen. Wir haben als Landtag das Haushaltsrecht stets gewahrt. Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass die AfD-Abgeordneten statt konstruktiv mitzuarbeiten, stattdessen nur generell die Gegenposition der restlichen Fraktionen im Landtag sowie der Landesregierung eingenommen und sich und ihren Positionen so auch binnen kürzester Zeit selbst widersprochen haben. Das hat wenig mit verantwortungsvoller Politik zu tun.“
  • Vorsitzender des Finanzausschusses
  • Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik, Werftenpolitik
  • Finanzausschuss, Bildungsausschuss