Zur aktuellen Situation der Musikschulen und Volkshochschulen angesichts des so genannten Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts erklärt der Fraktionsvorsitzende, Julian Barlen:
„Wir sind den Musikschulen und den Dozentinnen und Dozenten für ihre wichtige und wertvolle Arbeit sehr dankbar. Ihr Engagement für die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen ist für Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere für unsere Kulturlandschaft unverzichtbar. Daher nehmen wir die nicht zuletzt durch die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils zur Beschäftigungssituation der Lehrkräfte entstandenen Sorgen sehr ernst. Jetzt gilt es gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen schnell die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen.
Unser klares Ziel ist, dass die Musiklehrerinnen und -lehrer weiter ihre wichtige Bildungsarbeit leisten können und die Situation für die Schülerinnen und Schüler und ihre Familien auch im neuen Schuljahr gesichert bleibt. Alle geeigneten Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, unterstützen wir. Deshalb bekennen wir uns ganz klar dazu, dass sich das Land neben den Kommunen sowie den Nutzerinnen und Nutzern an der Finanzierung der Musikschulen beteiligt. In den Jahren 2022 und 2023 betrug der Landesanteil rund 3,7 Millionen Euro. Auf Initiative der Koalitionsfraktionen haben wir in den Verhandlungen zum jetzigen Haushalt 2024/2025 dafür gesorgt, dass für die Musikschulen mit rund 600.000 Euro ein 16 Prozent höheres Budget zur Verfügung gestellt wurde.“