SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Ralf Mucha: Gesetzentwurf gingen intensive und umfangreiche Vorarbeiten voraus

Der Landtag beschäftigte sich heute mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes. Hierzu erklärt der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Mucha:

„Unser Land verfügt über ein leistungsfähiges Feuerwehrsystem. Die rund 970 Freiwilligen Feuerwehren gewährleisten gemeinsam mit den sechs Berufsfeuerwehren die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes.

Von besonderer Bedeutung ist dabei das Ehrenamt. Ein effektiver Brand- und Katastrophenschutz wäre in weiten Teilen unseres Landes ohne die Freiwilligen Feuerwehren nicht vorstellbar, die sich in den zurückliegenden Jahren den gewandelten Aufgaben und fachlichen Anforderungen mit großem Engagement gestellt haben.

Dennoch stellt die Sicherstellung des flächendeckenden Brandschutzes in allen Regionen unseres Landes eine zunehmend große Herausforderung dar. Es ist gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie MV von existenzieller Bedeutung, dass in den Gemeinden funktionsfähige Wehren bereitstehen, um im Notfall helfen zu können.

Viele Feuerwehrleute arbeiten auswärts und stehen im Alarmfall nicht zur Verfügung. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um unter anderem die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren an Werktagen zu erhöhen und diese so zu organisieren, dass sie auch künftig gut aufgestellt sind. Diesem Ziel dient der vorliegende Gesetzentwurf, dem intensive und umfassende Vorarbeiten vorausgingen.

So bildete ein Eckpunktepapier des Innenministeriums eine gute Beratungsgrundlage, um im breiten Dialog eine Novellierung des Brandschutzgesetzes zu erarbeiten. Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu zahlreiche Gespräche mit Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren geführt, um Anregungen, Vorschläge und Erwartungen aufzunehmen. Nicht unwesentlich dabei war auch die über zehnjährige aktive Mitgliedschaft zur Freiwilligen Feuerwehr meines Fraktionskollegen Thomas Schwarz und mir.

Daneben haben wir auch mit Vertretern aller Berufsfeuerwehren, dem Landesfeuerwehrverband, den Stadt- und Kreisfeuerwehrverbänden, den Gewerkschaften, der AG der Berufsfeuerwehren, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Technischen Hilfswerk diskutiert, um deren Sichtweise zu erfahren.

Dieser Meinungsaustausch hat nochmals untermauert, vor welch großen Herausforderungen die Freiwilligen Feuerwehren bei uns im Land stehen. Unser Dank gilt allen Beteiligten für die hervorragende Zusammenarbeit.

Durch die Gesetzesänderung können viele sinnvolle Maßnahmen umgesetzt werden, die unseren Feuerwehren die Arbeit erleichtern und die Bedingungen der Kameradinnen und Kameraden verbessern. Dazu gehören z.B. Doppelmitgliedschaften, die künftig eine aktive Mitgliedschaft sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort ermöglichen. Neu ist auch der Inklusionsansatz. So können Personen, die zwar nicht feuerwehrdiensttauglich sind, dennoch unterstützend im aktiven Dienst der freiwilligen Feuerwehr mitarbeiten, z.B. in der Verwaltung oder bei der Kameradschaftspflege.

Weitere Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die Verankerung der Aufgabe „Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung“ für die daran beteiligten Körperschaften als Grundlage für die Ausstattung der Feuerwehren sowie die Ausweitung der Kostenersatzregelung z.B. auf Gefährdungsverursacher.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir einen großen Schritt nach vorn bei der Unterstützung unserer Freiwilligen Feuerwehren und damit der Sicherstellung des Brandschutzes in unserem Land. Die demokratischen Fraktionen wollen den vorliegenden Gesetzentwurf nun zügig beraten und noch in diesem Jahr beschließen. Deshalb tritt bereits heute Abend der Innenausschuss im Anschluss an die Landtagssitzung zusammen.“

Kontakt
  • Vorsitzender des Innenausschusses
  • Sprecher für Blaulichtorganisationen und Bundeswehr
  • Innenausschuss, Rechtsausschuss