Der Landtag hat der Novellierung des Landeshochschulgesetzes zugestimmt. Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dirk Stamer:
„Die Argumente vieler Fachleute konnten in diese Novelle einfließen, weil wir uns Zeit für die Anhörungen genommen haben. Damit konnten einige wichtige Verbesserungen in den bereits guten Gesetzesentwurf Eingang finden. Dafür möchte ich einige Beispiele nennen:
Der neugeschaffene Tenure-Track der Juniorprofessur bietet die Möglichkeit Juniorprofessoren im Anschluss an eine erfolgreich absolvierte Qualifikation eine Anschlussprofessur der Wertigkeit W2 oder W3 anzubieten. Dies steigert die Attraktivität unserer Hochschulen als Arbeitgeber für Jungwissenschaftler enorm. Wir konkurrieren hier mit anderen Hochschulen, die auch attraktive Angebote haben und mit der freien Wirtschaft.
Weiterhin ist es nicht nur notwendig gute Professoren für unsere Hochschulen zu gewinnen, sondern auch gute Professoren im Land halten zu können, wenn Sie von anderen Hochschulen attraktive Abwerbeangebote erhalten. Das Land hat nun bei Bleibeverhandlungen deutlich bessere Spielräume und kann Abwanderungen besser verhindern. In der Wissenschaft ist es notwendig, dass angehende Professoren mehr als ihre eigene Hochschule von innen gesehen haben. Sogenannte Hausberufungen waren somit nicht möglich. Gute Landeskinder gingen hier verloren. Mehrjährige Tätigkeit außerhalb der eigenen Hochschule bleibt weiterhin als Pflicht bestehen. Aber diese Tätigkeit muss nun nicht mehr nach der Promotion erfolgen, sondern kann auch währenddessen erfolgen. Dies ist sinnvoll, um Abwanderung von Nachwuchswissenschaftlern aus diesem Land zu verhindern.
Die Internationalisierung wird gestärkt durch die internationale Ausschreibung von Professuren, oder die Aufhebung der Vorabquoten für ausländische Studieninteressierte. Somit ist eine höhere Auslastung der Studiengänge möglich. Gerade in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen wird dies zum Tragen kommen. Wissenschaft kennt keine nationalen Grenzen, somit konkurrieren unsere Hochschulen international um die besten Köpfe.
Ganz besonders am Herzen liegt mir die Regelung, dass neue Arbeitsverträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden, wenn sie eine Promotion zum Ziel haben. Dies schafft für die Promovierenden Planungssicherheit hinsichtlich ihrer eigenen Promotion und ihrer Lebensplanung. Hier kann ich mir einen positiven Effekt auf die Zufriedenheit und somit auch die Qualität vorstellen. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die mit dem Ziel der Promotion angestellt sind, sollen einen fest vereinbarten Zeitraum ihrer wöchentlichen Arbeitszeit vertraglich vereinbart für ihre Promotion aufwenden können. Dies halte ich für sehr gute Neuerung, da es leider häufiger der Fall ist, dass Doktoranden die Zeit für die eigene Promotion nicht finden, da andere Aufgaben des operativen Geschäfts sie daran hindern.
Und der bei den Studierenden ungeliebte Paragraph 37 wird gestrichen. Dieser führte in der Vergangenheit zu sogenannten Frist-Fünfen, wenn die Anmeldungstermine zu Prüfungen verpasst wurden. Dies hat zu manchen unnötigen Härten gesorgt. Dennoch soll es keine „ewigen Studierenden“ geben. Wer Regelstudienzeit um 2 Jahre überschreitet, für den wird zukünftig eine Studienberatung verpflichtend. Wer diese nicht beantragt, kann exmatrikuliert werden.“
13. November 2019
Neues Hochschulgesetz stärkt Forschung und Lehre
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