SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Heute hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes beschlossen. „Es ist gut und richtig, dass der Wunsch der betreuten Menschen in jeder Hinsicht Richtschnur für das Handeln der Betreuerin und des Betreuers ist. Das stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen. Das darf dann aber nicht am Geld scheitern. Die Finanzierung muss solide geschultert werden im Land“, sagen Christine Klingohr, sozialpolitische Sprecherin, und Robert Northoff, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. 
Christine Klingohr: „Rechtliche Betreuung betrifft viele Menschen. Das betrifft Menschen in allen nur erdenklichen Lebenslagen: solche die etwa aufgrund einer Demenz Hilfe brauchen, Menschen mit Behinderungen oder auch mit psychischen Erkrankungen. Sie haben gemeinsam, dass sie Geschäftsbesorgungen im Alltag nicht alleine bewerkstelligen können. Um für diese Menschen bessere Hilfen zu schaffen, die Luft für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung lassen, hat der Bund das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023 umfassend novelliert.

Zugleich erhalten die Betreuungsvereine für ihre Querschnittsaufgaben wie Beratung und Fortbildung eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung. Im jetzigen Haushalt stehen dafür jährlich 200.000 Euro bereit. Jetzt hat der Landtag beschlossen, dass die Finanzierung neu geregelt werden soll und 2023 ein Übergangsjahr wird. Die 200.000 Euro werden dafür als Minimalförderung im Haushalt bereitgestellt. Die anerkannten Betreuungsvereine können aber ab 2023 ihren tatsächlichen Bedarf beim Land anmelden, um weitere finanzielle Förderungen zu bekommen."

Robert Northoff: „Damit stellen wir bereits ab 2023 sicher, dass Betreuungsvereine, die mehr Förderung brauchen, auch mehr Geld für die an sie gestellten Aufgaben erhalten können. Ergänzend soll bis September 2023 eine Evaluierung erfolgen. Damit kann der dann neu festgestellte Finanzbedarf bereits im nächsten Doppelhaushalt ab 2024 passend eingestellt werden.

Mit der neuen Finanzierung stärken wir die Betreuungsarbeit und deren wichtige Arbeit in unserem Land langfristig. Indem wir die Betreuungsvereine bedarfsgerecht unterstützen, fördern wir auch die ehrenamtliche Betreuungsarbeit. Betreuer*innen müssen der Garant dafür sein, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt werden. Dabei werden wir sie auch weiterhin unterstützen.“
  • stellv. Fraktionsvorsitzende
  • Sprecherin für Senioren-, Sozialpolitik und Gesundheitspolitik
  • Finanzausschuss, Sozialausschuss