SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Stefanie Drese: Urteil ändert an Einschätzung des PUA zur Insolvenz der P+S-Werften nichts

Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Organklage der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Einsichtnahme des E-Mail-Verkehrs auf dem Server der ehemaligen P+S-Werften erklärt die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), Stefanie Drese:

„Die Jubelrufe der Opposition wenige Minuten nach der Urteilsverkündung wirken arg aufgesetzt. Ich rate den Kolleginnen und Kollegen, das Urteil gründlich und mit kühlem Kopf auszuwerten. In mehr als der Hälfte der Punkte ihrer Klage sind Linke und Grüne unterlegen. Und von einer ‚Ohrfeige‘ zu sprechen, ist sowieso aus mehreren Gründen völlig deplatziert.

Zur Geschichte des Urteils gehört zunächst, dass die Opposition schon im Verlauf der Verhandlung mehrere Anträge zurücknehmen musste. Auch deren Unterstellung, dass sich der Vorsitzende des PUA Jochen Schulte rechtswidrig verhalten hätte, hat das Landesverfassungsgericht voll und ganz zurückgewiesen.

Zudem wurde vom Verfassungsgericht die Vollständigkeitserklärung der Landesregierung, die bis zum November 2012 reicht, an keiner Stelle in Zweifel gezogen. Dem PUA standen damit alle Unterlagen, die auch der Landesregierung bis zur Insolvenz der P+S-Werften vorlagen, zur Verfügung.

D.h. im Klartext, dem PUA lagen alle relevanten Informationen vor, die auch für die damalige Entscheidungsfindung der Landesregierung maßgeblich waren. Deshalb wird sich auch an der Einschätzung des PUA über die finanzielle Unterstützung der P+S-Werften, die im vorläufigen Abschlussbericht zusammengefasst ist, nichts ändern. Denn selbst wenn es auf dem Server der ehemaligen P+S-Werften noch weitere Mails gab, von denen die Landesregierung keine Kenntnis hatte, spielt das für den originären Untersuchungsauftrag des PUA keine entscheidende Rolle.“

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