SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat gestern in der ersten Lesung über den Gesetzentwurf zur Änderung der Vollzugsgesetze beraten. Kern des Entwurfs ist die Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung. Ziel ist eine transparente Anerkennung von Arbeit im Strafvollzug als zentralem Instrument der Resozialisierung.

„Wir setzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um und schaffen ein klares, faires und rechtssicheres System der Anerkennung von Arbeit im Vollzug“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Robert Northoff. Arbeit im Vollzug bedeute Struktur, Qualifizierung und Verantwortungsübernahme – und trage damit konkret zur Senkung von Rückfallrisiken und zur Sicherheit der Allgemeinheit bei.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die monetäre Vergütung im Strafvollzug von bislang neun auf künftig 15 Prozent der Bezugsgröße anzuheben. Entsprechende Anpassungen erfolgen auch im Untersuchungs- und Jugendstrafvollzug sowie in der Sicherungsverwahrung. Gleichzeitig werden zentrale Vergütungsbestandteile erstmals gesetzlich abgesichert und nicht mehr nur durch Verordnung geregelt.

Darüber hinaus stärkt das Gesetz auch nicht-monetäre Anreize, etwa durch mehr Freistellungstage, und führt ein Resozialisierungsgeld ein. Ein Teil der Vergütung wird angespart, um den Übergang in die Freiheit zu erleichtern – etwa für Wohnraum, Mobilität oder den Ausgleich von Tatfolgen.

„Unser justizpolitischer Fokus liegt klar auf dem Resozialisierungsgebot. Wir wollen, dass Menschen, die in Haft sind, eine Perspektive erhalten, um sich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können“, betonte Northoff.

Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

  • Sprecher für Rechtspolitik, G 10
  • Sozialausschuss und Rechtsausschuss