SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Landtag beschließt Reform des Landesgraduiertenförderungsgesetzes
Heute wurde in zweiter Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes abschließend beraten und mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen.

Dazu erklärt Dirk Stamer, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Wissenschaftsstandort mit großem Potenzial. Mit seinen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist unser Land attraktiv für erfahrene und auch für angehende Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Wir setzen uns dafür
ein, diesen Standort durch kluge politische Entscheidungen weiter zu stärken. Dazu gehört auch dafür zu sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb um den besten wissenschaftlichen Nachwuchs weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Um die klügsten Köpfe zu halten und uns im nationalen und internationalen Wettbewerb zu behaupten ist es wichtig, dass wir attraktive Rahmenbedingungen bieten. Mit der reformierten Landesgraduiertenförderung wollen wir genau da ansetzen. In der Anwendungspraxis des Landesgraduiertenförderungsgesetzes seit 2008 hat es sich als notwendig erwiesen, die Promotionsförderung an die geänderten Lebensbedingungen und die geänderten Bedingungen in der Wissenschaft anzupassen.

Durch das neue Gesetz werden wir die akademische Nachwuchsförderung für die nächsten Jahre weiterentwickeln und zukunftsfähig aufstellen. Unser Ziel ist es, dass Spitzentalente aus Wissenschaft und Kunst mit dem neuen Landesstipendium flexibler arbeiten und leben können. Junge Forscherinnen und Forscher werden zukünftig deutlich höhere Stipendien erhalten. Das derzeitige Stipendium von 1.000 Euro bzw. 1.100 Euro pro Monat ist angesichts der erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr auskömmlich, zumal davon auch die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden muss. Das Stipendium soll einheitlich auf 1.500 Euro pro Monat steigen.

Außerdem soll die Regelzeit für Stipendien von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden. Die Verlängerung ist notwendig, weil viel häufiger interdisziplinär und international gearbeitet wird. Das braucht mehr Zeit für Forschung. Den Forscherinnen und Forschern soll hierfür ein Jahr mehr zur Verfügung stehen. Durch die Reform soll auch der Frauenanteil in Wissenschaft und Kunst erhöht werden.

Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform ist auch, die Interdisziplinarität zu stärken: Promovierende können zukünftig auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern als Zweitbetreuer gewinnen. Dadurch sind die Doktorandinnen und Doktoranden flexibler bezüglich der Auswahl der Betreuerinnen und Betreuer ihrer Arbeit. Dies fördert auch die Internationalität von Forschungsvorhaben. Nicht zuletzt wird durch die Reform zukünftig möglich sein, in der künstlerischen Nachwuchsförderung mehr Künstlerinnen und Künstler mit dem Caspar-David-Friedrich-Stipendium zu unterstützen. Es werden künftig drei Stipendien pro Jahr an den künstlerischen Nachwuchs vergeben.

Ich bin davon überzeugt, dass durch das reformierte Landesgraduiertenförderungsgesetz die Förderung des akademischen Spitzennachwuchses insgesamt deutlich attraktiver gemacht wird. Wir werden hierdurch die Position des Landes im Wettbewerb um die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und-wissenschaftler spürbar verbessern.“
Kontakt
  • Sprecher für Forschungs- und Technologiepolitik Hochschulpolitik, Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Finanzausschuss, Petitionsausschuss und Wissenschafts-Europa-Ausschuss