Anlässlich der Debatte um eine Änderung des Beamtengesetzes erklärt der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tilo Gundlack:
„Mit dem Gesetzentwurf von SPD und CDU aus dem Jahr 2015 wurde die Regel-Höchstaltersgrenze für den Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Probe von 40 Jahren festgelegt. Unsere Position hat sich in den gut zweieinhalb Jahren seither nicht verändert. In unserem Gesetzentwurf gab es eine sehr dezidierte Begründung zur Ausgewogenheit des Verhältnisses von aktiver Dienstzeit und der Zeit der Versorgungsbezüge. Die Rückkehr zum 45. Lebensjahr ist beamtenrechtlich zwar möglich, ist aber aus guten Gründen nicht von uns gewollt. Mecklenburg-Vorpommern hat damit eine sehr vernünftige und weitsichtige Entscheidung getroffen, weil Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt zu bezahlen sind, sprich von den Steuerzahlern aufzubringen sind. Wir wollen ein ausgewogenes Verhältnis von aktiver Dienstzeit und der Zeit der Versorgungsbezüge in Mecklenburg-Vorpommern. Die ist mit der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren optimal. Im Beamtengesetz ist geregelt, dass das Ruhegehalt mindestens 35 % und höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beträgt. Dies entspricht den Regelungen im Bund und in anderen Ländern. Ein Beamter hat folglich nach 40 Dienstjahren den Höchstversorgungssatz erreicht. Bei einer Anhebung der Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen sind diese Dienstjahre für Quereinsteiger nicht mehr zu schaffen.“
14. März 2018
Keine Änderungen an der Altersgrenze für Verbeamtungen
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