SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Tilo Gundlack: Zukünftig sollen Zuführungen und Projekte auch im Plenum des Landtages beschlossen werden - Änderung erfolgt aufgrund eines Urteils des Landeverfassungsgerichts
Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagfraktion Tilo Gundlack erklärt zu den heute verabschiedeten Änderungen am Strategiefondsgesetz: „Selbst die Klageführerin, die Fraktion DIE LINKE, erkennt an, dass die Kritikpunkte des Landesverfassungsgerichts mit der vorliegenden Gesetzesänderung beseitigt wurden.

Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal betonen, dass wir alles richtig gemacht haben, indem wir der Opposition immer eine Absage erteilt haben, wenn sie die Auflösung des Strategiefonds gefordert hat. Denken Sie nur an den Spielplatzfonds, das Kirchensanierungsprogramm oder den Fonds für Spielmannszüge und Blasorchester.

Das sind nur einzelne Beispiele dafür, wie gut der Strategiefonds im ganzen Land wirkt. Die Zuführungen aus dem Jahresüberschuss 2019 werden deshalb wieder 50 Mio. Euro betragen. Mit dem Aufbau von Rücklagen im Strategiefonds sind nun in der Krise sogar noch Handlungsspielräume offen.“
  • Vorsitzender des Finanzausschusses
  • Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik, Werftenpolitik
  • Finanzausschuss, Bildungsausschuss