SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns in Teilen verfassungswidrig ist, sieht Ralf Mucha, Sprecher für Blaulichtorganisationen der SPD-Landtagsfraktion, "als Chance, das Gesetz nachzubessern". 

„Auch wenn im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns bewertet wurde, so haben auch andere Bundesländer ähnliche Regelungen in ihren Polizeigesetzen, die gleichermaßen betroffen sind. Wir haben in MV jetzt bis Jahresende Zeit, die bemängelten Regelungen insbesondere im Bereich der Überwachung verfassungskonform anzupassen. Das werden wir selbstverständlich tun und ein Gesetz vorlegen, das die verfassungsrechtlichen Anforderungen vor allem hinsichtlich der Aufgriffsschwellen ebenso erfüllt wie den Bedarf unserer Polizeikräfte, damit sie ihre wichtige Arbeit für unsere Sicherheit im Land rechtssicher ausüben können.“
Kontakt
  • Vorsitzender des Innenausschusses
  • Sprecher für Blaulichtorganisationen und Bundeswehr
  • Innenausschuss, Rechtsausschuss