SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Über einen Teil des Strategiefonds des Landes können Projekte gefördert werden, die landesweite Bedeutung oder Leuchtturmcharakter haben. Dieser Teil war Gegenstand einer ausführlichen Debatte des Landtages. Während dieser Debatte äußerte sich auch der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tilo Gundlack:

 „Wie wir schon im Finanzausschuss erklärt haben, werden die großen Projekte mit Richtlinien unterlegt, beziehungsweise in bestehende Richtlinien eingeordnet. Ein rechtssicheres Verwaltungsverfahren nach Landeshaushaltsrecht wird in jedem Fall eingehalten. So wie bei allen anderen Förderprogrammen, die in den Haushalten des Landes in den einzelnen Titeln veranschlagt sind. Für Einzelprojekte sind keine Richtlinien notwendig, weil es zu jedem Projekt eine Projektbeschreibung gibt, die den genauen Förderzweck bestimmt. Selbstverständlich müssen auch bei diesen Projekten alle Verfahrensschritte nach Landeshaushaltsordnung eingehalten werden. Antragsverfahren mit der Projektbeschreibung, Kostenermittlung, Einholen von Angeboten, Fassen von Gremienbeschlüssen zur Auftragsvergabe bis hin zur Erstellung der Verwendungsnachweise, die auch von den Prüfungsbehörden geprüft werden. An diesem Verfahren ist nichts intransparent. Und der Strategiefonds ist auch kein „Wahlkreis-Beglückungsfonds“, wie es die Opposition darzustellen versucht. Denn es ist die ureigene Aufgabe von Landtagsabgeordneten, sich um die Probleme vor Ort zu kümmern, zum Beispiel durch die Förderung von Projekten. Und genau das tun wir.“
  • Vorsitzender des Finanzausschusses
  • Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik, Werftenpolitik
  • Finanzausschuss, Bildungsausschuss