In zwei Wochen wird der Landtag das neue Tariftreue- und Vergabegesetz MV beschließen. Auftragnehmer öffentlicher Aufträge werden verpflichtet, ihren Beschäftigten für die Umsetzung öffentlicher Aufräge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zu zahlen. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf zur finalen Beratung im Wirtschaftsausschuss des Landtages MV. Heute haben sich die MV-Koalitionspartner auf den finalen Gesetzestext geeinigt und zum Stand der Beratungen geäußert. Dazu sagen Julian Barlen, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Albrecht, stellvertretender Fraktionsvorsitzender für den Bereich Wirtschaft und Arbeit, sowie Christian Winter, Sprecher für Arbeitnehmer-, Wirtschafts- und Gewerkschaftspolitik der SPD-Landtagsfraktion:
„Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern treten wir als Land aktiv für Löhne ein, die sich auch lohnen. Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden. Ab 1. Januar 2024 wird es daher für öffentliche Aufträge Tariflohn bzw. tarifgleichen Lohn geben. Dafür sorgen wir mit dem neuen Tariftreuegesetz in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Vergabemindestlohn gehen wir nun den nächsten konsequenten Schritt in Richtung guter Löhne“, so Julian Barlen.
Rainer Albrecht ergänzt: „Mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz zeigen wir Respekt für die Arbeit der Beschäftigten. Zudem ist die Vergabe öffentlicher Aufträge anhand tariflicher Kriterien gut für die Unternehmen in MV, die sich im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte befinden und nicht nur mit guten Arbeitsbedingungen, sondern auch attraktiven Entlohnungen punkten wollen und punkten müssen. Ebenfalls dienen die Tariftreueregelungen ganz explizit dem Schutz vor Dumping für die vielen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon heute gute Löhne zahlen. Damit am Ende nicht die Engagierten die Benachteiligten sind.“
„Neben der Festlegung auf Tariflöhne bzw. tarifgleiche Löhne stehen wir mit dem neuen Tariftreuerecht auch für die Stärkung der regionalen Wirtschaft in MV. Unser klarer Fokus liegt auf dem wirtschaftlichsten, nicht dem billigsten Angebot. Unser Ziel ist ganz klar, die regionalen und lokalen Leistungserbringer und deren wichtige Wertschöpfung bei öffentlichen Aufträgen zu stärken. Daher werden kurze Wege und ein möglichst geringer ökologischer Fußabdruck bei der Leistungserbringung in MV deutlich gestärkt. Ein zweistufiges Verfahren wird sicherstellen, dass zunächst die Angebotsprüfung und die qualitative Wertung erfolgen und erst dann der Angebotspreis in Spiel kommt“, sagt Christian Winter.
Auch der in MV bereits seit vielen Jahren angewendete Vergabemindestlohn als Messlatte für Bereiche ohne entsprechenden Tarif solle erhalten bleiben, so Julian Barlen: „Der vor vielen Jahren in MV eingeführte Vergabemindestlohn oberhalb des bundesweiten Mindestlohns hat sich als Impuls für bessere Bezahlung bewährt und bleibt erhalten. Messlatte für diesen Vergabemindestlohn war in MV von Anfang an der zwischen den Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbarte Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung für die Innen- und Unterhaltsreinigung. Diesem Grundsatz bleiben wir treu. Zum 1. Januar 2024 steigt der Branchenmindestlohn gemäß Verabredung der Sozialpartner in der Gebäudereinigung auf 13,50 Euro pro Stunde. Diesen Wert setzen wir als Vergabemindestlohn an.“
„MV bleibt damit bundesweiter Vorreiter bei der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und der Förderung guter Löhne. Mit guten Tariflöhnen als Voraussetzung für öffentliche Aufträge. Und einem Vergabemindestlohn für Bereiche ohne entsprechenden Tarif“, sind sich die drei Abgeordneten einig.