Vor wenigen Tagen hat eine externe Kanzlei ein Gutachten vorgelegt, das zu dem Ergebnis kommt, dass dem Land im Rahmen der Beschaffung von Corona-Schutzmasken kein Schaden entstanden sei, weil die Verjährung der Forderungen noch nicht eingetreten wäre. Ein Anspruch auf Zahlung oder gegebenenfalls Rückzahlung entstehe erst mit Übersendung der Schlussrechnung. Zu den im Anschluss veröffentlichten Aussagen von Polizeigewerkschafter Christian Schumacher erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender, Julian Barlen:
„Der Innenminister ist an Recht und Gesetz gebunden. Deshalb ist es immer möglich, dass die Staatsanwaltschaft Sachverhalte prüft. Genauso richtig ist es, dass eine Kanzlei die Vorgänge begutachtet hat.
Die Beauftragung zeigt: Das Innenministerium setzt sich mit den Vorwürfen auseinander und macht die Ergebnisse öffentlich transparent. Zugleich hat der Innenminister klargemacht, dass das Ministerium vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperieren wird. Genau diese Transparenz ist doch entscheidend, um die Vorgänge schnell, sauber und auf Faktenbasis aufzuklären.“
Mit Blick auf die erst gestern erneut erhobenen Rücktrittsforderungen der CDU-Fraktion ergänzt Barlen:
„Die CDU ist längst im Wahlkampfmodus und versucht, den Innenminister persönlich zu beschädigen, um politisch Kapital daraus zu schlagen.
Anstatt eigene Ideen für die Zukunft unseres Landes vorzulegen, fährt die CDU eine orchestrierte Kampagne nach der nächsten gegen die Landesregierung. Wer sich als Rechtsstaatspartei inszenieren möchte, sollte das Prinzip der Unschuldsvermutung nicht über Bord werfen. Die CDU hat den Innenminister schneller vorverurteilt, als Markus Söder seine Meinung wechselt.
Wer wie die CDU Ankläger und Richter zugleich sein möchte, hat mit Rechtstaatlichkeit nicht viel am Hut. Das ist unseriös und schadet dem politischen Klima in Mecklenburg-Vorpommern.“