In der heutigen dritten Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern sind die Verfahrensgrundsätze beschlossen worden und die ersten Akten angekündigt worden. Dazu erklärt Philipp da Cunha, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion und Mitglied des Ausschusses:
„Heute wurde der Ausschuss darüber informiert, dass die Landesregierung eine erste Aktenlieferung an das Ausschusssekretariat übergeben habe. Die Akten werden nun vom Ausschusssekretariat bearbeitet und im Anschluss auch dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.
Außerdem sind die Koalitionsfraktionen SPD und Linke einem Vorschlag des Ausschusssekretariats für die Arbeitsgrundsätze des Untersuchungsausschusses gefolgt und haben diesem zugestimmt. Wir danken dem Ausschusssekretariat für die Erarbeitung dieses Vorschlags auf Basis der bisherigen Untersuchungsausschüsse.
Eine einstimmige Verabschiedung der Grundsätze scheiterte leider an der Opposition, da eine Formulierung für das Ende der Zeugenbefragungen in Frage gestellt wurde, die wortgleich aber auch in anderen Untersuchungsausschüssen zur Anwendung kam und auch heute noch kommt. Das damalige Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen wäre heute wohl von Interesse. Auch einem Kompromissvorschlag des Ausschusssekretariats, eine Befragung der Zeugen für den jeweiligen Sitzungstag zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortzusetzen, konnte sich die Opposition nicht anschließen. Die Koalition hat diesen Vorschlag unterstützt, da er die bisherige Formulierung nochmals klarer herausstellt.
Verfahrensfragen in Untersuchungsausschüssen sind immer auch Mehrheitsentscheidungen. Den Versuch der Opposition, einen Skandal und ein undemokratisches Verständnis daraus abzuleiten, weisen wir in aller Form zurück. Weder beabsichtigt die Koalition aus SPD und Linke kritische Zeugenbefragungen vorzeitig zu beenden, noch wollen wir die Aufklärung erschweren. Die Koalition war seit der ersten Sitzung konstruktiv, hat eigene Vorschläge und Beweisanträge unterbreitet, die Beweisanträge der Opposition mitgetragen und frühzeitig signalisiert, dass wir dem Aufklärungsbedürfnis der Opposition entsprechen werden. Mit der Verfahrensmehrheit geht aber auch eine Verantwortung einher, der sich die Koalition stellt. Jede Geschäftsordnung und in diesem Fall auch die Arbeitsgrundsätze haben immer auch Regelungen, um Missbrauch zu verhindern, auch wenn diese hoffentlich nie zum Einsatz kommen müssen.
Im Übrigen haben wir uns im Landtag fraktionsübergreifend in Mecklenburg-Vorpommern für den Bau der Pipeline eingesetzt. Und der Landtag hatte die Landesregierung ohne Gegenstimme in der zurückliegenden Legislatur beauftragt, die Klimastiftung zu gründen. Genau diesen Auftrag hatte die Landesregierung dementsprechend auch erfüllt.“
26. August 2022
Arbeitsgrundsätze sind beschlossen und erste Akten geliefert
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