SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Ab heute können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben. Der Landtag greift dieses Thema auf. Dazu erklärt Tilo Gundlack, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: 
„Heute beginnt der nächste Schritt der Grundsteuerreform. Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer können ab sofort ihre Steuererklärungen abgegeben. Insgesamt sorgt die Grundsteuerreform für mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung gleichartiger Grundstücke. Bisher konnte es vorkommen, dass ähnliche Grundstücke zu unterschiedlichen Steuerabgaben geführt haben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das 2018 für verfassungswidrig. Daraufhin wurde Ende 2019 das Bundesgesetz geändert. Das ist gerecht und trägt dem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung.

Die Länder sind mit der Umsetzung beauftragt und haben die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer nach den neuen Regeln erhoben werden.

Ab heute müssen etwa 1,2 Millionen Grundsteuerklärungen möglichst digital abgegeben und bearbeitet werden. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober. Für die Finanzämter heißt das, dass ab heute 1,2 Millionen Steuererklärungen sehr schnell bewertet werden müssen, damit die Gemeinden ausreichend Zeit haben, um ihre Hebesätze festzulegen. Ziel dabei ist, dass die Steuerbelastung für Eigentümerinnen und Eigentümer nicht steigt. Für alle Beteiligten ist der Weg sehr aufwendig. Das muss aber sein, um den abgesteckten Zeitrahmen einhalten zu können. Im Ergebnis steht aber mehr Gerechtigkeit.“

Weitere Informationen:
https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/
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