Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der AfD gegen die Beobachtung als Gesamtpartei abgewiesen. Damit ist die Partei als Ganzes ein rechtsextremistischer Verdachtsfall und darf vom Verfassungsschutz offen und verdeckt beobachtet werden. Für das Gericht sind ausreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gegeben. Unter anderem wurde die AfD-These herangezogen, es gebe "Passdeutsche" und im Gegensatz dazu "ethnische Deutsche". Auch Björn Höckes Äußerungen, Afrikaner vermehrten sich anders als Europäer, waren Thema. „Das bestätigt unsere Gewissheit seit vielen Jahren, dass die AfD in weiten Teilen eine menschenverachtende Ideologie vertritt, die mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagt Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
„Es ist gut, dass jetzt die komplette AfD beobachtet wird. Das ist notwendig und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Genau das stärkt und schützt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Rechtsextremismus und rechte Gewalt sind die größten Feinde unseres demokratischen Rechtsstaat, der die Würde jedes Menschen und ein friedliches Zusammenleben schützt. Bekennend und unverhohlen treten führende Köpfe der Partei, der Jugendorganisation und des ehemaligen ‚Flügels’ auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder mit demokratie- und menschenfeindlichen Parolen auf. Umso wichtiger ist, dass auch das Kölner Verwaltungsgericht mit dem gestrigen Urteil ein klares Signal für den Schutz unserer freiheitlichen Grundordnung setzt. Der Auffassung, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gebe, können wir uns auch heute hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern vorbehaltlos anschließen. In der heutigen Debatte um den Ukraine-Krieg, um schutzsuchende Menschen auf der Flucht vor Krieg und Gewalt hat die AfD-Fraktion einmal mehr bestätigt, dass Menschenrechte für sie eben nicht universell gelten. Darum ist es an der Zeit, dass auch gerichtsfest festgestellt ist, dass die AfD jetzt mit den Mitteln des Geheimdienstes untersucht werden kann.
Bereits Anfang 2021 wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als sogenannten Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen einstufen will. Für uns ist sehr lange klar: Nicht nur der formal bereits aufgelöste sogenannte rechte Flügel, sondern die Partei in Gänze ist geprägt von verfassungsfeindlichem und demokratiegefährdendem Gedankengut.“
09. März 2022
Gericht hat unsere Gewissheit bestätigt: AfD ist rechtsextremer Verdachtsfall!
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