SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Die Organklage der AfD-Fraktion gegen das Sondervermögen MV-Schutzfonds hat das Landesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil überwiegend zurückgewiesen. Dazu erklärt Tilo Gundlack, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: 

„Nun hat das Landesverfassungsgericht bestätigt: Der MV Schutzfonds ist nicht verfassungswidrig. Dieses heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts ist wichtig für unsere parlamentarische Arbeit im Landtag. Es stärkt unser finanzpolitisches Vorgehen in schwierigen Zeiten. Der MV Schutzfonds war und ist eine wichtige Hilfe für die Menschen im Land. Ganz konkret konnte den Menschen und Unternehmen schnell Geld zur Verfügung gestellt werden, um gut durch die Pandemie zu kommen. In einer Krise muss man dafür sorgen, dass es nicht zu einer erneuten Krise kommt und niemand allein durch diese Krise muss. Genau das war unser Ansinnen fraktionsübergreifend und zusammen mit der Landesregierung, als wir das Sondervermögen in der Corona-Pandemie aufgesetzt haben.

CDU, Linke und SPD waren sich zu diesem Zeitpunkt darin einig, dass ein starkes, verlässliches und gemeinsames Handeln von Landesregierung und Landtag zur Stabilität in Mecklenburg-Vorpommern beiträgt. Der Landtag hatte die Notwendigkeit des Schutzfonds 2020 sehr transparent begründet. Und er bleibt auch weiterhin angesichts der Corona-Situation wichtig. Umso wichtiger ist das heutige Urteil, um auch mit dem MV Schutzfonds weiter arbeiten zu können im Interesse unseres Bundeslandes und den Menschen.

In einem weiteren Punkt stärkt das heutige Urteil unser Vorgehen. Das Parlament hatte zu Recht darauf verwiesen, dass nach den zunächst schnellstmöglichen Hilfen in den ersten Monaten der Corona-Krise nicht mehr die Regierung allein über alle Maßnahmen zum MV Schutzfonds entscheiden kann. Seitdem wird der Finanzausschuss verpflichtend bei der Verwendung des Sondervermögens beteiligt und muss ebenso wie auch der Landtag seine Zustimmung erteilen. Das ist auch jetzt noch unser praktiziertes Vorgehen.

Die anstehenden Herausforderungen meistern wir nur, wenn wir als Parlamentarier die Situation der Menschen im Land erkennen und schnell helfen können.“
  • Vorsitzender des Finanzausschusses
  • Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik, Werftenpolitik
  • Finanzausschuss, Bildungsausschuss