SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Heute hat das Landesverfassungsgericht über die Klage des Grünen-Abgeordneten Hannes Damm gegen die Landesregierung entschieden. Gegenstand ist eine über 70 Seiten umfassende Beantwortung zu einer von rund 1.600 beantworteten Kleinen Anfrage in dieser Legislatur. Die Beantwortung müsse – so das Gericht – neben der tatsächlich erfolgten Angabe von elektronischen Akten und Termineinträge auch Erinnerungen aller Beteiligten enthalten. 

Dazu sagt Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag:

„Die Reaktionen der Abgeordneten Damm und Ehlers auf das Urteil zeigen nur noch, welche abstrusen Formen die andauernde schwarz-grüne Schmutzkampagne bzgl. Nordstream 2 und Klimastiftung angenommen hat. Herr Ehlers und Herr Damm sollten bitte abrüsten. 

Mitnichten hat das Gericht festgestellt, dass irgend etwas verschleiert wurde. Die Landesregierung hat 70 Seiten Informationen zu Terminen geliefert. Nun hat das Gericht hierzu Hinweise gegeben. Nicht mehr und nicht weniger. Das Urteil wird ausgewertet und und in den Folgen bewertet. 

Als Konsequenz wie Herr Damm erneut eine Rücktrittsforderung gegen Minister Pegel abzuleiten – wie schon die x Mal zuvor – ist einfach nur absurd. Herr Damm tritt in seinem grünen Kampagnen-Eifer demokratische Prinzipien mit Füßen. Niemand steht einer Aufarbeitung im Wege. Nicht hinzunehmen sind hingegen die permanenten und haltlosen Vorverurteilungen durch Herrn Damm.    

Beispielsweise auch die Befragung der Finanzbeamtin im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur verbrannten Erklärung haben alle Behauptungen und Unterstellungen der CDU und Grünen widerlegt. Es gab keinen politischen Einfluss – auch wenn es ohne jeden Beleg immer und immer wieder unterstellt und behauptet wurde. Das haben alle Befragten bestätigt. Anstatt hiervon abzulenken und neue Attacken zu reiten, sollten sich CDU und Grüne lieber für diese falschen Unterstellungen entschuldigen. 

Als CDU durch Herrn Ehlers angesichts des Urteils von einer „schallenden Ohrfeige“ und „Tarnen Täuschen und Tricksen“ zu sprechen ist wie schon gewohnt Selbstverleugnung und lächerlich. Dass die CDU totalen Gedächtnisverlust bzgl. ihrer eigenen – Russland betreffend übrigens ausgesprochen aktiven – Regierungsverantwortung hat, ist traurig und leider bekannt. 

Mit Blick auf Transparenz gegenüber der Aufklärung sollte die CDU ganz kleine Brötchen backen. Anders als bei den SPD-Ministerien sind nämlich ausgerechnet und alleinig von den ehemaligen Ministern Glawe, Hoffmeister und Renz der E-Mail-Verkehr und die Terminkalender aus ihrer Amtszeit verschwunden, weil sie gelöscht wurden. Dröhnendes Schweigen auch hierzu. Hinzu kommt: Bis heute hat kein einziger CDU-Minister auch nur eine Anfrage nach den nun durch das Gericht eingeforderten Maßstäben beantwortet. Auch hier bitte etwas mehr Sachlichkeit! 

Ganz grundsätzlich: Das Urteil wird vor allem hinsichtlich seiner Praktikabilität auszuwerten sein. Die Fragesteller von Kleinen Anfragen möchten für ihre politische Arbeit gerne zügig Informationen bekommen. Das ist auch Sinn und Zweck von Kleinen Anfragen. Hier hat die Regierung rund 70 Seiten geliefert. Von den hunderttausenden Seiten für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mal ganz zu schweigen. Gleichzeitig müssen Regierung und Verwaltung die erforderlichen Informationen aber in der gewünschten Zeit auch organisatorisch und ganz praktisch zusammentragen können. Im Zweifel führt dies zuallererst dazu, dass deutlich längere Fristen – z. B. die von Großen Anfragen – anzuwenden wären.“

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  • Sprecher für Strategien für Demokratieförderung und Extremismusbekämpfung