Der Gesetzentwurf von SPD und CDU zur Einführung eines Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofes gegenüber den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (Drucksache 7/413) wurde vom renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Stefan Korioth als verfassungskonform bewertet. Gegenüber dem Finanzausschuss des Landtages bestätigte der Gutachter den Ansatz des Gesetzentwurfs als richtige und sinnvolle Ergänzung zu den kommunalen Prüfungsbehörden. Dazu der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tilo Gundlack:
„Nach Schleswig-Holstein wird Mecklenburg-Vorpommern das zweite Land, das dem Landesrechnungshof dieses neue Prüfungsrecht parallel zu den Kommunen einräumt. Damit können die in diesem Punkt schwach aufgestellten Kommunen effektiv unterstützt werden. Es geht hierbei nicht darum Leistungen zu streichen. Vielmehr geht es darum, genau hinzusehen und zu ermitteln, ob die eingesetzten Gelder auch mit Erfolg bei den Betroffenen selbst ankommen. Wir erwarten uns eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungserbringer, um zu den besten Lösungen im ganzen Land zu kommen.“
Der Landtag wird das Gesetz voraussichtlich im Januar beschließen. Der Landesrechnungshof kann damit bereits 2018 mit der neuen Aufgabe beginnen, im Haushalt sind drei neue Personalstellen dafür vorgesehen.
08. Dezember 2017
Langer Streit über mehr Kontrolle im Sozialbereich beendet
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