SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können nun von den Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau entschuldet werden. Das Innenministerium hat jetzt die dafür nötige Verordnung vorgelegt. Dazu erklärt Tilo Gundlack, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: 
„Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich, dass das Innenministerium nun endlich eine Verordnung veröffentlicht hat und die Problematik der Altschulden angegangen werden kann. Das war ein jahrelanger und schwerer Kampf, um endlich eine Lösung für die Städte und Gemeinden zu bekommen. Sie drückt eine millionenschwere Schuldenlast aus dem DDR-Wohnungsbau. Jetzt ist Mecklenburg-Vorpommern das erste und einzige ostdeutsche Bundesland mit einem derartigen millionenschweren Entschuldungsprogramm. Nur durch unsere Beharrlichkeit haben wir für das neue Finanzausgleichsgesetz auch einen kommunalen Entschuldungsfonds vereinbart. Damit stehen jährlich 25 Millionen Euro bereit, um Altkredite der Kommunen und kommunalen Wohnungsgesellschaften auszugleichen. Endlich können wir das Problem der DDR-Altschulden lösen und die ungerechtfertigte Sonderlast der deutschen Wiedervereinigung angehen. Die Altschulden sind unverschuldet und die Städte und Gemeinden stehen damit zu Unrecht in der Kreide. Darum war es uns als Sozialdemokraten wichtig, die Kommunen schnellstmöglich und nachhaltig zu entlasten. Zum Ende des vergangenen Jahres hat auch unsere Koalitionspartner das Problem verstanden und die jahrelange Blockadehaltung gegen diese wichtige Entlastung und Hilfe für die Städte und Gemeinden aufgegeben.

Die Wohnungsbau-Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft sind mittlerweile auf insgesamt mehr als 320 Millionen Euro angewachsen. Dieses Geld fehlt den Städten und Gemeinden für viele andere wichtige Investitionen wie die Sanierung von Schulen, Kindergärten, Straßen oder auch Schwimmbädern und Bibliotheken. Die Kredite müssten noch für Jahrzehnte bedient werden. Sie belasten nach mehr als 30 Jahren Wiedervereinigung die kommunalen Unternehmen und damit die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern massiv.

Der Entlastungsfonds hilft sowohl den Städten und Gemeinden, deren Wohngebäude abgerissen oder verkauft wurden, als auch Kommunen, bei denen das europäische Beihilferecht noch greift. Erstere erhalten die kompletten Zuwendungen, letztere zunächst Hilfen von maximal 200.000 Euro. Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Das Antragsformular und die Verordnung sind auf der Internetseite des Innenministeriums abrufbar.“
  • Vorsitzender des Finanzausschusses
  • Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik, Werftenpolitik
  • Finanzausschuss, Bildungsausschuss