SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Thomas Krüger: Urteil der des Europäischen Gerichtshofes erklärt finanzielle Sanktionen bei Verstößen gegen europäischen Wertekonsens für rechtmäßig

Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann die EU-Kommission Mitgliedstaaten Geld vorenthalten, die gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Dazu der europapolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger:
„Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Rechtsstaatlichkeit, insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz, aber auch die Pressefreiheit oder die Rechte von Minderheiten, sind nicht verhandelbar. Die Europäische Union steht für diese Werte wie kein anderes Staatenbündnis und das muss auch so bleiben.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht der Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus nichts mehr im Wege. Sprich: Wer sich innerhalb der EU nicht an die vereinbarten Spielregeln hält, kann auch nicht erwarten, dass die EU sich das tatenlos anschaut und keine Sanktionsmöglichkeiten hat. Das Gegenteil ist der Fall: Die EU muss ihre Mittel davor schützen, in Staaten zu fließen, die gegen den europäischen Wertekonsens verstoßen.

Ich erwarte, dass die EU-Kommission dem Urteil nunmehr Taten folgen lässt und insbesondere Ungarn und Polen wirksam in die Schranken weist. Die EU darf kein Selbstbedienungsladen für Systeme sein, die Werte wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie mit Füßen treten.“

Hintergrund:
Im Dezember 2020 hat das Europäische Parlament die "Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union" gemeinsam mit dem Rat beschlossen.

Nach der Verordnung können Zahlungen aus dem EU-Haushalt für Länder zurückgehalten werden, in denen festgestellte Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die Verwaltung der EU-Gelder gefährden. Die Kommission kann demnach, nachdem sie festgestellt hat, dass ein Verstoß vorliegt, vorschlagen, dass der Konditionalitätsmechanismus gegen eine Regierung ausgelöst werden soll, und anschließend die Zahlungen an diesen Mitgliedstaat aus dem EU-Haushalt entweder kürzen oder einfrieren. In der Verordnung sind klare Fristen festgelegt: Nach der Mitteilung der Kommission an einen betroffenen Mitgliedsstaat hat dieser bis zu drei Monate Zeit, darauf zu antworten. Die Kommission hat dann wiederum einen Monat Zeit, die Antworten zu prüfen und dem Mitgliedsstaat ihre Entscheidung mitzuteilen. Dieser hat dann wiederum einen Monat Zeit, auf die Entscheidung zu reagieren.

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