Der Finanzausschuss hat sich heute abschließend mit dem Kommunalfinanzbericht 2021 des Landesrechnungshofes befasst. Dieser prüft jährlich zu verschiedenen Schwerpunkten die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Der Kommunalfinanzbericht ist die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften. Dazu erklärt Tilo Gundlack, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Der aktuelle Kommunalfinanzbericht stellt zum wiederholten Mal fest, dass die Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge nicht dem geplanten Fortschritt entspricht. Insbesondere sind nur sehr wenige Verwaltungsleistungen mit dem vom Onlinezugangsgesetz (OZG) auf dem geforderten Stand elektronisch verfügbar. Das OZG verpflichtet das Land, bis spätestens Jahresende seine Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Da diese mit der Verwaltung auf kommunaler Ebene verknüpft sind, muss ein einheitliches Vorgehen gesichert sein. Wir können uns weder aus ökologischen noch wirtschaftlichen Gründen eine Verzögerung der elektronischen Verwaltungsportale leisten. Wir gehen daher davon aus, dass die Landesregierung die Fortschritte beschleunigen wird.
Deshalb hat der Finanzausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass die Landesregierung sofort nach Abschluss der Haushaltsberatungen regelmäßig über den Umsetzungsstand im Finanzausschuss berichten soll. Der elektronische Zugang zu Verwaltungsleistungen ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Wirtschaft und Institutionen von großer Wichtigkeit. Schließlich sorgt das für schnellere Verfahren und mehr Effizient in der öffentlichen Verwaltung.
Ein weiteres Thema war die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckungsverfahren für Rundfunkbeiträge. In der Diskussion hat sich herausgestellt, dass die betroffenen Leute oft einfach nicht wissen, dass sie eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen können. Es ist daher wichtig, dass vor dem Bescheid die mögliche Beitragspflicht durch den zentralen Beitragsservice geprüft wird und es in diesen Fällen nicht zu einem kostenintensiven Vollstreckungsverfahren durch die Gemeinden kommt.
In einer anderen Prüfung hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass es bei der Einführung einer zweckmäßigen Kosten- und Leistungsrechnung nur geringe Fortschritte gebe. Wir sind der Auffassung, dass die Kosten- und Leistungsrechnung wichtig für die Vergleichbarkeit kommunaler Daten ist, jedoch Aufwand und Nutzen in einem zweckmäßigen Verhältnis stehen müssen. Daher fordern wir das Innenministerium dazu auf, mit den Kommunen Erfahrungen und Hemmnisse bei der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in den jeweiligen Verwaltungen zu thematisieren.“
03. März 2022
Digitalisierung der Verwaltung muss zügiger vorankommen
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