SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Heute hat sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss Klimaschutzstiftung konstituiert. „Die SPD-Fraktion wird zur transparenten Aufarbeitung beitragen. Wir glauben aber nicht, dass das nun eingesetzte Gremium neue Erkenntnisse ans Tageslicht bringen wird“, erklärte SPD-Obmann Thomas Krüger im Nachgang. 
„Der Prozess rund um die Gründung der Stiftung war stets transparent. Die Landesregierung ist vom Landtag ohne Gegenstimme beauftragt worden, die Stiftung zu gründen. Zu jeder Zeit ist offen über beide Zwecke der Stiftung kommuniziert worden. Es ist deshalb an der Zeit, die vielen falschen Behauptungen über angebliche Verstrickungen, Verschleierungen und Korruption zu entlarven. Sie sind haltlos. Da gibt es nichts zu verbergen. Über das Prozedere rund um die Stiftung gibt es eine große Klarheit und auch Offenheit. Die Behauptungen der Opposition dienen schlicht dazu, parteipolitisch Kapital aus dieser schlimmen Lage mit dem Krieg zu ziehen. Das wollen wir so nicht stehen lassen. Das schadet am Ende dem Ansehen unseres gesamten Bundeslandes.

Um schnell aktiv in die Arbeit einzusteigen, haben wir bereits für die heutige Konstituierung einen Vorschlag für die Arbeitsgrundsätze eingebracht. Diese stützen sich fast eins zu eins auf bereits eingesetzte Untersuchungsausschüsse wie etwa den NSU II. Diese Verfahrensordnung wurde zu Beginn der Legislatur einstimmig im NSU-PUA angenommen.

Wir gehen offen und aktiv in die Arbeit im Untersuchungsausschuss. Unser Anliegen ist es, noch vor der Sommerpause die vorgelegte Verfahrensordnung und zudem erste Beweisbeschlüsse zu fassen.

In diesem Sinne haben wir für eine weitreichende Aktenanforderung einen ersten Beweisantrag als Koalition gestellt. Die Anforderung umfasst sämtliche Akten, sämtlichen Schriftverkehr, Protokolle, Berichte, Rechtsgutachten, interne Vermerke einschließlich Entwürfe von Vermerken und sämtliche sonstige Unterlagen – samt aller hierzu elektronisch oder auf andere Weise gespeicherten Daten.

Wir haben heute beschlossen, in einer Sondersitzung am Dienstag (28. Juni) im Anschluss an die Plenarsitzung über die Verfahrensordnung und Beweisanträge zu beraten.“
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